Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen. Hierbei hat sich der Rechtsanwalt aller legalen Mittel zu bedienen und stets die Interessen seines Auftraggebers im Auge zu halten.
Nach traditionellem Verständnis ist der Rechtsanwalt ein so genanntes Organ der Rechtspflege. Von daher findet die -stets- parteiische Interessensvertretung ihre Grenzen dort, wo der Anwalt selbst Gefahr läuft, gegen das Gesetz zu verstoßen.
Sofort-Beratersuche
Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grenzen des Anwalts sind insbesondere
Die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen, erledigt der Rechtsanwalt in erster Linie im Rahmen der Beratung des Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und der Notwendigkeit der Beweissicherung sowie Aufklärung über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Die eigentliche Interessenvertretung gegenüber privaten und behördlichen Gegnern soll allerdings nicht stets konfrontativ, sondern auch mit Augenmaß auf eine gütliche Einigung geführt werden, soweit dies den Belangen des Mandanten nicht zum Nachteil gereicht.
So hat der Rechtsanwalt auch die wirtschaftlichen Belange seines Mandanten im Auge zu behalten und darf ihn nicht zu kostentreibenden Maßnahmen veranlassen, wenn anzunehmen ist, dass der wirtschaftliche Erfolg voraussichtlich ausbleiben wird. So sieht die Berufsordnung für Rechtsanwälte ausdrücklich vor, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten hat sowie vor Fehlentscheidungen der Gerichten und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatlicher Machtüberschreitung zu sichern hat.
Thomas Richter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Innere Wiener Strasse 60
81667
München
Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Zollernstraße 5
58636
Iserlohn
Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Zollernstraße 5
58636
Iserlohn
Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Zollernstraße 5
58636
Iserlohn
Rechtsanwälte Betten Baehrens & Petereit
Zollernstraße 5
58636
Iserlohn
Thomas Otten Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht
Ludwig-Wolker-Str. 16
49124
Georgsmarienhütte (Holzhausen)
Kanzlei für Arbeitsrecht Peter Schinke
Luitpoldplatz 10
95444
Bayreuth
Der EuGH hat zu entscheindem, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt.
Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung, hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen.
Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub erlischt nach 15 Monaten nur dann, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt worden ist, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Eine Gemeinde verstößt nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung, wenn sie sich bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer zu einem marktgerechten Preis ein Wiederkaufsrecht für einen bestimmten Fall vorbehält
Das Bundessozialgericht hat präzisiert, wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können.
Der BGH hat keinen Schadensersatzanspruch bestätigt, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen.
Der BGH hat über einen kombinierten Kauf- und Mietvertrag im Rahmen eines sogenannten "sale and rent back" entschieden.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen.
Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert. Das hat der das Bundessozialgericht am 08.12.2022 entschieden.
Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?
Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation
AdvoGarant Artikelsuche