Ein Patentanwalt hat die Aufgabe, seinem Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes zu seinem Recht zu verhelfen. Insgesamt erstreckt sich dies u.a. auf Patente, Gebrauchsmuster, die Seins, Marken, Arbeitnehmererfindungen, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte und Lizenzverträge.
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Im Gegensatz zu (nur) Rechtsanwälten liegt in der Fokus der Tätigkeit des Patentanwalts naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass insbesondere Patente auf neuen Erkenntnissen aus diesen Bereichen basieren und es für die Interessenvertretung von besonderer Bedeutung ist, diesbezüglich über vertiefte Kenntnisse zu verfügen, die im Regelfall nicht mit der volljuristischen Ausbildung zum Rechtsanwalt erlangt werden.
Im Regelfall haben Patentanwälte eine abgeschlossene naturwissenschaftliche oder technische Hochschulausbildung sowie eine juristische Zusatzausbildung absolviert. Sie sind berechtigt, vor dem Deutschen Patent-und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht als Rechtsvertreter aufzutreten. Entsprechendes gilt für die Rechtsvertretung vor dem Bundesgerichtshof in Sachen von Patentnichtigkeitsberufungsverfahren. In Ausnahmefällen sind sie auch vertretungsberechtigt vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, soweit kein Rechtsanwaltszwang besteht (§ 4 Abs. 3 PatAnwO). Das eingeschränkte Vertretungsrecht von Patentanwälten führt dazu, dass sie beispielsweise Schutzschriften zur Vermeidung von Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einreichen können, in solchen Verfahren allerdings nicht selbst auftreten dürfen, wenn eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.
Als Patentanwalt wird nur zugelassen, wer eine Ausbildung als Patentassessor absolviert hat und sich in die Liste der Patentanwälte eingetragen hat, die beim Deutschen Patent-und Markenamt geführt wird. Der Patentanwalt ist, ebenso wie der Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege und muss eine Kanzlei einrichten. Im Regelfall wird der (neu zugelassene) Patentanwalt jedoch in eine bestehende Patentanwaltskanzlei eintreten.
Insbesondere bei patentrechtlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, sich über die fachliche Ausrichtung der Kanzlei zu informieren, also naturwissenschaftliche oder technische Spezialisierung.
Dr. Busch, Störmer, Knüttel Rechtsanwälte
In Kooperation mit Dr. Köhler Patentassessor
Schlossergasse 4
67227
Frankenthal
Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten.
Ein Insolvenzverwalter hat auf der Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse eines Insolvenzschuldners.
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags.
Ein an eine Ausweisung anknüpfendes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde kann auch dann mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, wenn lediglich eine in einem Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung vorliegt.
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn zuvor eine echte Approbationsurkunde vorgelegt wurde.
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2022 entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat heute erneut über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines Dieselfahrzeugs entschieden. Im Mittelpunkt der Verfahren stand der Nutzungsvorteils des Leasingnehmers.
Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Ein schwerbehinderter Mensch kann im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamts für begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Regelrentenalters beanspruchen.
Der Bundesgerichtshof hat über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden.
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