Bei dem Begriff „vereidigter Buchprüfer“ handelt es sich um eine gesetzliche Berufsbezeichnung. Den Titel darf nur führen, wer eine entsprechende Verleihung erhalten hat.
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Aufgabe vereidigter Buchprüfer ist es, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit Schwerpunkt Buch-und Bilanzprüfung durchzuführen. Demgemäß liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit vereidigter Buchprüfer in der Buchführung eines Unternehmens und der Prüfung von Jahresabschlüssen, wobei dies auf der Grundlage einschlägiger Vorschriften zu erfolgen hat.
Vereidigte Buchprüfer sind, anders als Wirtschaftsprüfer, in ihren Aufgaben beschränkt. So dürfen sie keine Jahresabschlüsse „großer“ Unternehmen prüfen bzw. testieren. Diese Aufgabe ist den Wirtschaftsprüfern zugewiesenen, § 319 Abs. 1 HGB.
Seit dem 1.1.2005 werden keine neuen vereidigten Buchprüfer mehr zugelassen. Diese Berufsbezeichnung läuft aus und ist in der Berufsbezeichnung des Wirtschaftsprüfers aufgegangen.
Kanzlei Gabriele Stautz
Wilhelmstr. 12
72336
Balingen
Gebiete: Baulohn, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Immobilienbesteuerung, Kleinbetriebe, Mittelständische Betriebe, Selbstständige, Vereinsbesteuerung/ Gemeinnützigkeit, Ärzte/Apotheken
Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
Der Bundesgerichtshof zur Frage, ob der Versicherungsnehmerin Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen
Der EuGH hat zu entscheindem, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt.
Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung, hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen.
Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub erlischt nach 15 Monaten nur dann, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig in die Lage versetzt worden ist, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Eine Gemeinde verstößt nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung, wenn sie sich bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer zu einem marktgerechten Preis ein Wiederkaufsrecht für einen bestimmten Fall vorbehält
Das Bundessozialgericht hat präzisiert, wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können.
Der BGH hat keinen Schadensersatzanspruch bestätigt, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen.
Der BGH hat über einen kombinierten Kauf- und Mietvertrag im Rahmen eines sogenannten "sale and rent back" entschieden.
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