Wer seine Geschäftsidee nachhaltig schützen und damit den einhergehenden unternehmerischen Erfolg sichern möchte, sollte im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes entsprechende Schutzrechte wie zum Beispiel ein Geschmacksmuster, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Patent anmelden.
Gerade im Hinblick auf das Patentrecht müssen dabei konsequent die eigenen Pfründe gesichert werden, um die unternehmenseigene Geschäftsidee respektive die jeweiligen Geschäftsvorhaben zukunftsorientiert abzusichern. Als gesetzliche Grundlage fungiert diesbezüglich das Patentgesetz (PatG) der Bundesrepublik Deutschland.
Macht eine Firma beispielsweise eine Erfindung, die einen technischen Charakter aufweist, kann dies weitreichende Folgen auf die Zukunft sowohl des eigenen Unternehmens als auch auf die der ganzen Branche nach sich ziehen. So kann eine explizite Erfindung respektive innovative Neuerung beispielsweise die Fertigung eines bestimmten Produkts quasi revolutionieren; es werden schlichtweg neue Möglichkeiten offenbart, schneller oder weniger kostenintensiv zu produzieren.
Erteilt das Patentamt nach eingehender Prüfung schließlich ein Patent, erhält der jeweilige Inhaber des Patents das Recht, anderen die Benutzung bzw. die Nutzung der Erfindung zu verbieten. Dieses Recht wird im Rahmen des Gewerblichen Rechtsschutzes als Ausschließlichkeitsrecht bezeichnet. Ab dem Tag der Anmeldung beträgt die Laufzeit eines Patents exakt 20 Jahre; das Ausschließlichkeitsrecht ist demgegenüber aber erst mit Veröffentlichung in einem Patentblatt wirksam.
Eine entsprechende Offenlegung seitens des Patentamtes erfolgt dann meistens innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten durch das Publizieren einer so bezeichneten Offenlegungsschrift (Offenlegung der Anmeldung). Diese Veröffentlichung bzw. Offenlegung birgt allerdings auch rechtliche Gefahren in sich. Das Patentrecht legitimiert nämlich entsprechende Klagen, wenn ein Unternehmen eine explizite Patentrechtsverletzung anzeigt. Die Erfahrung zeigt, dass dies allerdings nicht nur eine patentschützende Wirkung offenbart, sondern durchaus auch für Missbrauchszwecke genutzt werden kann.
Auffällig in Bezug auf das Patentrecht ist diesbezüglich nämlich die Tatsache, dass die Zahl von Patentrechtsklagen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist. Eine aktuelle Studie hat sich mit diesem Phänomen eindringlich beschäftigt. Demnach sind in Deutschland und auch weltweit sogenannte Patent-Trolle in den Fokus gerückt.
Diese Patent-Trolle, gerne auch als "Patentjäger", "Patenthai" oder "Patentfreibeuter" bezeichnet, ziehen vorzugsweise Mitbewerber bzw. konkurrierende Unternehmen vor Gericht und klagen gegen das erteilte Patent oder sie bezichtigen andere Unternehmen, das Patentrecht umgangen zu haben. Präsentiert zum Beispiel ein Unternehmen eine bestimmte technische Lösung, behauptet ein Patent-Troll, dass mit dieser Lösung seine eigenen Patente verletzt worden seien. In der Regel einigen sich die involvierten Betriebe hinterher auf eine gewisse Zahlung für die vermeintliche Patentrechtsverletzung.
Die Studie besagt ferner, dass Unternehmen, die einmal aufgrund der vermeintlichen Verletzung von Patentrechten zur Kasse gebeten wurden, in der Folgezeit nicht nur die Ausgaben für Entwicklung und Forschung deutlich reduziert haben, sondern auch im Wettbewerb teilweise ihre technologisch dominante Rolle einbüßten. Und das schmälert in der Regel den Unternehmenserfolg sowie - aus monetärer Sicht - den Gewinn.
Aufgrund dieser Entwicklung im Hinblick auf das Patentrecht, sollte jedes Unternehmen, dass sich in irgendeiner Form mit Patenten rund um Erfindungen und innovative Technologien befasst oder das patentierte Technologien einsetzt, einen fachspezifischen Rechtsanwalt mit der Wahrung der eigenen Interessen beauftragen. Gerade angesichts der Vorgehensweise der so bezeichneten Patent-Trolle kann schnell finanzielles Ungemach auf eine Firma zukommen; zudem kann diesbezüglich in argen Fällen sogar die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel stehen.
Wichtig ist es hier, dass grundsätzlich Anwälte konsultiert werden, die das Patentrecht als Spezialgebiet in ihrem Leistungsportfolio verankert haben. Auf advogarant.de lassen sich entsprechende Ansprechpartner, die über die geforderte Qualifikation respektive Spezialisierung verfügen, zeitnah und unkompliziert finden.
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