Das Kündigungsschutzrecht soll vornehmlich den Arbeitnehmer schützen. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Deshalb sollte man sich, sobald man eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, an einen Anwalt für Kündigungsschutzrecht wenden. Dieser wird dann prüfen, ob und inwieweit die erhaltene Kündigung gegen das Kündigungsschutzrecht verstößt und was gegen die Kündigung unternommen werden kann. Nicht selten besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung oder es kann zumindest eine Abfindung ausgehandelt werden. Es kann im Falle einer Kündigung daher nie falsch sein, sich an eine Kanzlei für Kündigungsschutzrecht zu wenden und sich über seine rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Die Fachanwälte für Kündigungsschutzrecht kümmern sich um solche Fälle und helfen Ihnen, Recht zu bekommen.
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