Als eigenständiges Rechtsgebiet regelt das Medizinrecht als separates Segment im herkömmlichen Sinne sämtliche rechtliche Beziehungen sowie etwaige Haftungsansprüche zwischen einem Patienten auf der einen und einem Arzt auf der anderen Seite. Allerdings bietet dieser Rechtsbereich noch weitaus mehr Facetten. Daher kann das Medizinrecht mit seiner thematischen Bandbreite durchaus als komplex und umfangreich angesehen werden.
So fallen neben den Regelungen und Vorschriften in Bezug auf das rechtliche Beziehungsgeflecht zwischen Patienten und Ärzten zudem folgende Themenbereiche unter das Medizinrecht:
Außerdem ist auch die Berufsordnung im Medizinrecht maßgeblich, da diese die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber den Patienten, den Berufskollegen sowie der Ärztekammer regelt. Diesbezüglich sind für einen Arzt im Rahmen des Medizinrechts allerlei Beschränkungen zu beachten. So muss ein Arzt zum Beispiel auf Werbung zwecks Kunden- bzw. Patientenakquise verzichten, da hier ein generelles Werbeverbot besteht.
Dieses vergleichsweise frische bzw. junge Rechtsgebiet gewinnt dabei aufgrund des technischen Fortschritts, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und auch der demographischen Entwicklung im Gesundheitswesen stetig an Bedeutung. Das Medizinrecht wird dabei in erster Linie geprägt durch die Sicherung einer möglichst optimalen bzw. umfassenden medizinischen Versorgung, die nachhaltige Bedeutung von Behandlungsentscheidungen und Diagnosen sowie die Aufrechterhaltung eines grundsätzlich finanzierbaren Gesundheitssystems.
Verkompliziert wird die diesbezügliche Rechtssprechung dabei alleine dadurch, dass sich das Medizinrecht quasi in einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess befindet. Dieser weist dabei durch neue gesetzliche Vorschriften sowie interpretierende Urteile immer kürzere Intervalle auf. Eine hohe Bedeutung kommt beim Thema Medizinrecht vor allem dem Begriff Ärztliches Standesrecht zu. Dies ist als das Recht eines expliziten Berufsstandes zu interpretieren, dem der Staat die Selbstverwaltung in eigener Verantwortung überträgt; häufig basiert dieses Recht noch heute oftmals auf dem so bezeichneten Gewohnheitsrecht.
Die entsprechenden Standesregeln respektive die Berufsordnung regeln dabei die Rechte von Themenfeldern wie Dokumentationspflicht, Praxisführung, Kollegialität, Berufswidrige Werbung, Qualitätssicherung, Ärztliche Schweigepflicht, Fortbildung und beispielsweise auch Datenschutz.
Der sensibelste Bereich ist aber sowohl für Patienten als auch für Ärzte die Arzthaftung bzw. das Arzthaftungsrecht, wobei gerade Behandlungs- und Diagnosefehler dominierende Rollen einnehmen. Besonders problematisch ist es dabei, den nötigen Nachweis zu erbringen, dass auch tatsächlich ein Arztfehler bei einem Patienten zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat.
Haftungsansprüche ergeben sich aber beispielsweise auch aus einer nicht exakten oder unvollständigen Risikoaufklärung des jeweiligen Arztes. Vermeintliche Behandlungsfehler respektive daraus resultierende Schäden bilden diesbezüglich häufig die Grundlage für Schmerzensgeldforderungen. In der Regel streben Arzt und Patient diesbezüglich aber erst einmal eine außergerichtliche Einigung an; oftmals erhalten die Betroffenen bzw. die geschädigten Patienten dabei ein vergleichsweise hohes Schmerzensgeld. Als adäquates Hilfsmittel kann hier die so genannte Schmerzensgeldtabelle genutzt werden; auf dieser lassen sich Richtwerte im Hinblick auf die Höhe des Schmerzensgeldes finden.
Ob im Hinblick auf die Patientenrechte, die Approbationsordnung, die Arzthaftung, die Honorierungsgrundlagen, das Krankenhausrecht und vor allem etwaige Diagnose- und Behandlungsfehler - das Medizinrecht wird in Deutschland thematisch oft bemüht. Insbesondere bei Haftungsfragen kommt dabei quasi zwingend ein entsprechend kompetenter Fachanwalt zum Einsatz.
Kein Wunder, schließlich geht es oftmals um viel Schmerzengeld, um eine zerstörte Reputation, um zerplatzte Hoffnungen und nicht zuletzt um irreparable Gesundheitsschäden. Das renommierte Unternehmen AdvoGarant bietet diesbezüglich entsprechende Unterstützung an und vermittelt genau den Rechtsbeistand, der über das nötige Know-how und das Fachwissen im Hinblick auf die Spezifikationen des jeweiligen Falls verfügt.
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