Das Steuerstrafrecht sieht bei einer Steuerhinterziehung einen Strafrahmen von einer bloßen Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe vor. Der Ausgangspunkt einer Steuerhinterziehung ist immer die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung. Wer dem Finanzamt steuerpflichtige Einnahmen verschweigt, dem droht nach dem Steuerstrafrecht nicht nur eine Geldstrafe sondern auch eine Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat 2009 erstmals konkrete Grenzen genannt, bis zu welchem Betrag eine Geldstrafe noch als angemessen angesehen werden kann. Das Steuerstrafrecht bietet hier zu Lande aber auch eine Möglichkeit, den Weg in die Steuerehrlichkeit straffrei anzutreten. Dazu muss der Steuersünder eine strafbefreiende Selbstanzeige einleiten, bevor das Finanzamt einen Verdacht gegen ihn hat. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte das nicht ohne den Rat durch einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht oder einen Steuerberater einleiten.
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