Ostheimer Straße 28
51103
Köln
Tel: 0221 94 969 042
Fax: 0221 94 969 020
Unsere deutsch-türkischen Bürogemeinschaft in Köln-Vingst ist speziell ausgerichtet auf Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei vertreten wir nicht nur die Interessen unserer Mandanten aus dem Osten Kölns wie Vingst, Höhenberg, Kalk und Ostheim, sondern auch aus anderen Teilen Kölns, Nordrhein-Westfalens und dem gesamten Bundesgebiet. Zudem sind wir vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands und können auch als Gläubigervertreter bei Zwangsversteigerungen auf langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Wir bieten Ihnen fundierte rechtliche Beratung sowie gerichtliche Vertretung in den Bereich des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Außerdem setzen wir das Mittel der Mediation (Vermittlung) ein, um auch ohne Gerichtsverhandlung eine einvernehmliche Lösung für Sie zu finden. Darüber hinaus vertreten wir Sie auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Widerspruchsverfahren.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei im Strafrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht sowie in den Rechtsgebieten Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Am Anfang steht immer ein persönliches Gespräch. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, um gemeinsam die beste Lösung zu finden. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Ostheimer Straße 28
51103
Köln
Gebiete:
Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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Impressum
Rechtsanwaltskanzlei Ahmet Aktug
Ostheimer Straße 28
51103 Köln
Telefon: 004922194969042
Telefax: 004922194969020
Mail: aktug@rechtsanwalt-vingst.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Ahmet Aktug lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Ahmet Aktug ist:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: 0221/973010-0
Telefax: 0221/973010-50
E-Mail: kontakt@rak-koeln.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Langanhaltender Streit unter Eheleuten oder die Erkenntnis sich nicht mehr zu lieben – ist das ein Grund sofort über eine Trennung oder die Einreichung eines Scheidungsantrages nachzudenken?
Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss. Grundsätzlich kann er also bis zum Ende des Verfahrens in der Sache schweigen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
Tagtäglich geschehen Streitigkeiten in der Öffentlichkeit, sei es unter Freunden oder Lebenspartnern oder unter Eheleuten. Dabei werden verschiedene Sätze benutzt, die einem entweder einschüchtern lassen oder diese als Druck auf die Person ausgeübt werden. Nicht alles was wir in der Öffentlichkeit als Bedrohung auffassen, ist jedoch im rechtlichen Sinne Bedrohung.
Die Scheidung einer Ehe kann grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden. Nur unter strengen Voraussetzungen kann hiervon abgewichen und der Antrag auch sofort eingereicht werden.
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