Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus.
Normen:
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. d
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 16.11.2016 Aktenzeichen: XI R 35/14
Vorinstanz:
FG Sachsen Art des Dokuments: Urteil Datum: 25.06.2014 Aktenzeichen: 1 K 1222/12
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