Wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist.
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
Quelle:
Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 13.10.2016 Aktenzeichen: IV R 33/13
Vorinstanz:
FG Niedersachsen Art des Dokuments: Urteil Datum: 03.07.2013 Aktenzeichen: 4 K 188/11
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