Eltern können für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 13 Jahre alt sind, zwei Drittel ihrer Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr abzugsfähig. Ein Drittel müssen die Eltern selbst tragen. Bei jährlichen Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile somit voll ausgeschöpft.