Reisevorleistungen
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reisevorleistungen im B2C-Geschäft.
Der Reiseveranstalter, der Reiseleistungen gegenüber Nichtunternehmern erbringt (B2C-Geschäft), muss die Margenbesteuerung durchführen. Jedoch ist zunächst zu prüfen, ob der Unternehmer Eigenleistungen erbringt oder regelbesteuerte Teilleistungen ausgesondert werden können. Der Reisepreis ist in diesen Fällen entsprechend der zugrunde liegenden Kosten aufzuteilen. Bei der Bewertung der Eigenleistungen ist es noch umstritten, ob diese mit dem Fremdvergleichspreis angesetzt werden können. Die Eigenleistung und abtrennbaren Teilleistungen unterliegen der Regelbesteuerung. Die Besteuerungsfolgen entsprechen der Besteuerung im B2B-Geschäft.
In einem nächsten Schritt ist zu untersuchen, ob Reisevorleistungen vorliegen, die im Drittland erbracht werden. Ob eine Reisevorleistung im Drittlandgebiet erbracht wird, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (Unterbringung: Belegenheitsort des Hotels; Beförderungsleistung: Beförderungsstrecke, [Ausnahme Flugreisen]; Reisebegleitung: Sitz des leistenden Unternehmers). Der Reisepreis wird nun im Verhältnis der Drittlandsreisevorleistungen zu den Gesamtkosten als umsatzsteuerfreie Drittlandsmarge erfasst. Es ist zu berücksichtigen, dass diese unter Umständen im Drittland der Umsatzsteuer unterliegt.
Der Reiseveranstalter, der Reiseleistungen gegenüber Nichtunternehmern erbringt (B2C-Geschäft), muss die Margenbesteuerung durchführen. Jedoch ist zunächst zu prüfen, ob der Unternehmer Eigenleistungen erbringt oder regelbesteuerte Teilleistungen ausgesondert werden können. Der Reisepreis ist in diesen Fällen entsprechend der zugrunde liegenden Kosten aufzuteilen. Bei der Bewertung der Eigenleistungen ist es noch umstritten, ob diese mit dem Fremdvergleichspreis angesetzt werden können. Die Eigenleistung und abtrennbaren Teilleistungen unterliegen der Regelbesteuerung. Die Besteuerungsfolgen entsprechen der Besteuerung im B2B-Geschäft.
In einem nächsten Schritt ist zu untersuchen, ob Reisevorleistungen vorliegen, die im Drittland erbracht werden. Ob eine Reisevorleistung im Drittlandgebiet erbracht wird, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (Unterbringung: Belegenheitsort des Hotels; Beförderungsleistung: Beförderungsstrecke, [Ausnahme Flugreisen]; Reisebegleitung: Sitz des leistenden Unternehmers). Der Reisepreis wird nun im Verhältnis der Drittlandsreisevorleistungen zu den Gesamtkosten als umsatzsteuerfreie Drittlandsmarge erfasst. Es ist zu berücksichtigen, dass diese unter Umständen im Drittland der Umsatzsteuer unterliegt.
Abschließend sind die innerhalb der europäischen Gemeinschaft erbrachten Reisevorleistungen dem anteiligen Reisepreis gegenüber zu stellen.
Die Differenz ist die Marge, die der Umsatzsteuer unterliegt. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die in den Reisevorleistungen enthaltene Vorsteuer ist nicht abzugsfähig und kann nicht im Vorsteuervergütungsverfahren im Ausland zurück erstattet werden.
Durch die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens (Wechsel der Steuerschuldnerschaft) innerhalb Europas kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren in Europa nicht einheitlich umgesetzt wurde. Die Mehrheit der Länder knüpft an die Ansässigkeit des Leistungsempfängers im Leistungsstaat an. Damit wird auch zukünftig dem Unternehmer bei ausländischen Reisevorleistungen ausländische Vorsteuer in Rechnung gestellt, die dieser zwar nicht abziehen kann, jedoch hat er im Gegenzug auch nur die EU-Marge im Inland zu besteuern.
Hiervon abweichend haben beispielsweise Österreich und Polen ein von der Ansässigkeit unabhängiges RC-Verfahren eingeführt.
Das Problem soll an einem kurzen Beispiel erläutert werden: Der Unternehmer A aus Deutschland kauft ein Reisepaket für 20 Personen beim Unternehmer B in Deutschland ein. Umfang der Leistung ist eine in München beginnende Busreise nach Venedig. Die Fahrstrecke führt durch Österreich.
Die Beförderungsleistung im Personenverkehr ist entsprechend der Beförderungsstrecke aufzuteilen. Damit entfällt ein Teil des Paketpreises auf die Transportleistung in Österreich. Die Leistung ist hier steuerbar und steuerpflichtig. Aufgrund des § 19 österreichisches Umsatzsteuergesetz muss der Leistungsempfänger, auch wenn dieser ein ausländischer Unternehmer ist, die Leistung in Österreich versteuern. In diesem Fall muss sich der deutsche Unternehmer A in Österreich anmelden und dort die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer erklären und mangels Vorsteuererstattungsanspruch abführen.
Ein weiteres Problem mit dem RC-Verfahren ergibt sich beim Einsatz ausländischer Dienstleister für Reisevorleistungen im Inland.
Beispiel: Der deutsche Reiseveranstalter A verkauft eine Städtereise an Privatkunden von Hamburg nach Köln. Hierzu bedient sich der Unternehmer des Busunternehmers B aus Amsterdam.
Die Beförderungsleistung im Personenverkehr ist entsprechend der Beförderungsstrecke aufzuteilen. Damit ist die Reisevorleistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Aufgrund des § 13b Umsatzsteuergesetz muss der Leistungsempfänger die Leistung versteuern. Daher muss der Unternehmer A die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und mangels Vorsteuererstattungsanspruch abführen. Die nichtabzugsfähige Vorsteuer ist den Reisevorleistungen zuzurechnen.
anteiligen Reisepreis gegenüber zu stellen.
Die Differenz ist die Marge, die der Umsatzsteuer unterliegt. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die in den Reisevorleistungen enthaltene Vorsteuer ist nicht abzugsfähig und kann nicht im Vorsteuervergütungsverfahren im Ausland zurück erstattet werden.
Durch die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens (Wechsel der Steuerschuldnerschaft) innerhalb Europas kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren in Europa nicht einheitlich umgesetzt wurde. Die Mehrheit der Länder knüpft an die Ansässigkeit des Leistungsempfängers im Leistungsstaat an. Damit wird auch zukünftig dem Unternehmer bei ausländischen Reisevorleistungen ausländische Vorsteuer in Rechnung gestellt, die dieser zwar nicht abziehen kann, jedoch hat er im Gegenzug auch nur die EU-Marge im Inland zu besteuern.
Hiervon abweichend haben beispielsweise Österreich und Polen ein von der Ansässigkeit unabhängiges RC-Verfahren eingeführt.
Das Problem soll an einem kurzen Beispiel erläutert werden: Der Unternehmer A aus Deutschland kauft ein Reisepaket für 20 Personen beim Unternehmer B in Deutschland ein. Umfang der Leistung ist eine in München beginnende Busreise nach Venedig. Die Fahrstrecke führt durch Österreich.
Die Beförderungsleistung im Personenverkehr ist entsprechend der Beförderungsstrecke aufzuteilen. Damit entfällt ein Teil des Paketpreises auf die Transportleistung in Österreich. Die Leistung ist hier steuerbar und steuerpflichtig. Aufgrund des § 19 östereichisches Umsatzsteuergesetz muss der Leistungsempfänger, auch wenn dieser ein ausländischer Unternehmer ist, die Leistung in Österreich versteuern. In diesem Fall muss sich der deutsche Unternehmer A in Österreich anmelden und dort die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer erklären und mangels Vorsteuererstattungsanspruch abführen.
Ein weiteres Problem mit dem RC-Verfahren ergibt sich beim Einsatz ausländischer Dienstleister für Reisevorleistungen im Inland.
Beispiel: Der deutsche Reiseveranstalter A verkauft eine Städtereise an Privatkunden von Hamburg nach Köln. Hierzu bedient sich der Unternehmer des Busunternehmers B aus Amsterdam.
Die Beförderungsleistung im Personenverkehr ist entsprechend der Beförderungsstrecke aufzuteilen. Damit ist die Reisevorleistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Aufgrund des § 13b Umsatzsteuergesetz muss der Leistungsempfänger die Leistung versteuern. Daher muss der Unternehmer A die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und mangels Vorsteuererstattungsanspruch abführen. Die nichtabzugsfähige Vorsteuer ist den Reisevorleistungen zu zu rechnen.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll Anreize für den Mietwohnungsbau setzen und galt zunächst nur für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags bzw. in diesem Zeitraum getätigter Bauanzeige. Sie ist jedoch mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) verlängert und neugefasst worden.
Weiterlesen
-
Mit dem Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) war ein neuer Paragraf 3 Absatz 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) eingeführt worden. Dieser beseitigte die Unsicherheit bezüglich der Zuordnung der Warenbewegung bei sog. Reihengeschäften. Es kommt danach seit dem 1. Januar 2020 nur noch darauf an, wer die Beförderung oder Versendung der Waren veranlasst. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Neuregelung jetzt in einer Verwaltungsanweisung kommentiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege auf den neuesten Stand gebracht. Von praktischer Bedeutung ist dabei insbesondere, dass aufgrund des gestiegenen Preisniveaus die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter – oder wie es korrekt heißt: für Kindertagespflegepersonen – ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angehoben worden ist.
Weiterlesen
-
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) vor, wenn ein Ehegatte einen Pkw erwirbt und ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehepartner vermietet. Der vermietende Ehegatte kann grundsätzlich in seiner Umsatzsteuer-Erklärung die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann. Das eröffnet interessante Steuersparchancen.
Weiterlesen
-
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Anlage EÜR" muss dabei elektronisch authentifiziert an das Finanzamt gesendet werden.
Weiterlesen
-
In einem wichtigen Grundsatzurteil hat aktuell das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), klargestellt, dass virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token zu den Wirtschaftsgütern zählen, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können. Im Streitfall ging es konkret um Bitcoin, Ethereum und Monero. Die Entscheidung betrifft aber auch andere Kryptowährungen wie Ripple, Binance Coin oder Tether.
Weiterlesen
-
Seit Ende 2022 steht das „Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie“ im Bundesgesetzblatt. Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen ab 2024 beschleunigt werden. Aus Sicht von Experten sind die Neuregelungen zwar kein großer Wurf, aber Schritte in die richtige Richtung.
Weiterlesen
-
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.
Weiterlesen
-
Das JStG 2022 ist ein typisches Omnibusgesetz und enthält Änderungen zu vielen unterschiedlichen Steuergesetzen, die in keinem Zusammenhang zu einander stehen. Die einkommensteuerlichen Neuerungen haben wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vorgestellt. Hier stehen die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuergesetzen im Fokus.
Weiterlesen
-
Oftmals erfüllen Werbeunternehmer ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die dann im Stadtbild bewegt werden. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbänden, etc.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug überlassen (sog. Werbemobil). Die Finanzverwaltung hat jüngst die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Umsatzsteuer aufgezeigt.
Weiterlesen
-
Eigentlich war vorgesehen, dass § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) spätestens ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Regelung, die eine Option für das alte Umsatzsteuerrecht ermöglicht, jedoch nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts haben damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt bis zum 1. Januar 2025 zu verschieben. Die Kommunen stehen vor der Wahl, ab wann sie das neue Recht anwenden möchten.
Weiterlesen
-
Ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen. Die Finanzverwaltung hat dazu jüngst mitgeteilt, welche Punkte bei der Auswertung von Kontrollmitteilungen besonders zu beachten sind.
Weiterlesen
-
Im Koalitionsvertrag 2021 ist als Ziel formuliert, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung noch intensiver zu bekämpfen. So soll die Betrugsanfälligkeit der Umsatzbesteuerung durch die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen gesenkt werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst hierzu Details mitgeteilt. Es sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um das bestehende System zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dies gilt auch für die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Unternehmen.
Weiterlesen
-
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) ist zum 1. Januar 2020 eine neue Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer für die Leistungen selbständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder eingeführt worden. Sie ist geregelt in § 4 Nr. 29 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu aktuell ein Einführungsschreiben veröffentlicht.
Weiterlesen
-
Nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bestehen für Unternehmen besondere Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt seine Verwaltungsanweisung hierzu auf den neuesten Stand gebracht. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.
Weiterlesen
-
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Drittländern, also Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), im nichtkommerziellen Reiseverkehr für den privaten Bedarf. Man spricht vom „Export über den Ladentisch“. Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist dabei allerdings nicht möglich.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium hat in einer aktuellen Verwaltungsanweisung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen erläutert. Betroffen sind Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer, die ihren Firmen- bzw. Dienstwagen auch privat nutzen.
Weiterlesen
-
Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese muss eine korrekte Beschreibung der Leistung erhalten. Was Lieferungen angeht, gibt es jetzt eine Erleichterung. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler.
Weiterlesen
-
Die steuerliche Behandlung einer unentgeltlichen bzw. verbilligten Abgabe von Wärme bei einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk ist immer wieder Thema in der täglichen Besteuerungspraxis. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand, was die Ertragsbesteuerung und die Umsatzsteuer angeht.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Internet einen sehr umfassenden Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) zur Belegausgabepflicht und zum so genannten Kassengesetz veröffentlicht. Aus den fast hundert Themen haben wir die interessantesten für Sie ausgewählt und die Antworten kurz zusammengefasst.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Anlass genommen, die Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerbshandlungen auf den neuesten Stand zu bringen.
Weiterlesen
-
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder schnell reagiert und Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer geregelt, um betroffene Unternehmer bei der Bewältigung der außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisse zu unterstützen.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem sog. BMF-Schreiben dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. In einigen Punkten gelten im Vergleich zur bisherigen Verwaltungspraxis strengere Anforderungen.
Weiterlesen
-
Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die elektronische Buchführung und elektronische Aufzeichnungen ins Ausland verlagert werden. Immer mehr international tätige Unternehmen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, um Verwaltungskosten einzusparen und Effizienzgewinne zu realisieren. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt hierbei auftretende Zweifelsfragen beantwortet.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium hat in einem sog. BMF-Schreiben detailliert festgelegt, wie die Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen von den Finanzämtern auszulegen sind. Das Anwendungsschreiben schafft Klarheit für die betroffenen Unternehmen und ihre Berater. Wichtig ist, dass es um legale Gestaltungen geht und nicht etwa um Fälle von Steuerhinterziehung.
Weiterlesen
-
Die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der Europäischen Union ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 in nationales, deutsches Recht umgesetzt worden. Das VAT E-Commerce Package, wie es auf Englisch heißt, führt insbesondere zu grundlegenden Änderungen für die Umsatzbesteuerung im grenzüberschreitenden Versandhandel. So werden ab dem 1. Juli 2021 grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU konsequent dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Konsum stattfindet.
Weiterlesen
-
Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen Tätigkeit und einer privaten Vermögensverwaltung beim Handel mit Immobilien beschäftigt schon seit vielen Jahren die Steuerrechtsprechung. Der Bundesfinanzhof hat dabei die so genannte Drei-Objekt-Theorie entwickelt. Danach wird grundsätzlich das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels angenommen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert werden.
Weiterlesen
-
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Kommt es hierbei zu einer falschen Beurteilung, führt dies zu einem enormen Berichtigungsaufwand und kann sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber teuer zu stehen kommen. Die Fälle der Übertragung von ganzen Unternehmen, Teilbetrieben oder Grundstücken sollten daher in der Praxis sehr sorgfältig geprüft werden.
Weiterlesen
-
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie die strengen Formvorschriften für Bewirtungskosten nicht einhalten. Kommt ein Sachbearbeiter oder Betriebsprüfer dahinter, werden die Betriebsausgaben ohne Wenn und Aber gestrichen. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So sind die Möglichkeiten für Arbeitnehmer gestiegen, das Finanzamt an Bewirtungskosten zu beteiligen.
Weiterlesen
-
Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 11. Dezember 2018, dem so genannten „Jahressteuergesetz 2018“, hatte der deutsche Gesetzgeber die Regelungen der europäischen Gutschein-Richtlinie vom 27. Juni 2016 in das nationale Umsatzsteuergesetz (UStG) übernommen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Details zur Anwendung der neuen Regeln veröffentlicht.
Weiterlesen
-
Für Unternehmer ist die Frage, ob die Berichtigung von Rechnungen umsatzsteuerlich auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung zurückwirkt, von großer praktischer Bedeutung. Ist dies nicht der Fall, drohen bei einer Korrektur des Vorsteuerabzugs erhebliche Zinszahlungen an das Finanzamt.
Weiterlesen
-
Umsatzsteuerlich bleiben im Arbeitnehmerinteresse durchgeführte Maßnahmen für den Unternehmer letztlich neutral.
Weiterlesen
-
Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug sind bei der Umsatzsteuer nicht absetzbar.
Weiterlesen
-
Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten bei der Umsatzsteuer.
Weiterlesen
-
Pauschale Tagessätze einer Privatklinik, die keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, sind in voller Höhe umsatzsteuerfrei.
Weiterlesen
-
Kein Vorsteuerabzug bei einem wirksamen Widerspruch gegen eine Gutschrift.
Weiterlesen
-
Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Weiterlesen
-
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Anspruch des Konkurrenten eines gemeinnützigen Vereins auf Auskunft über den Umsatzsteuersatz.
Weiterlesen
-
-
Abgrenzung von Lieferungen und Restaurationsleistungen bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
Weiterlesen
-
Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay - Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen in Internetauktionshäusern.
Weiterlesen
-
Befreiung von der Umsatzsteuer für Ballett- und Tanzschulen.
Weiterlesen
-
Unentgeltliche Wertabgaben sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes von Kleinunternehmern nicht zu berücksichtigen.
Weiterlesen
-
Einbehaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
Weiterlesen
-
Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand.
Weiterlesen
-
Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei von Ehegatten errichteten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden.
Weiterlesen
-
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter.
Weiterlesen
-
Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des „betreuten Wohnens“ sind umsatzsteuerfrei.
Weiterlesen
-
Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer Oldtimersammlung.
Weiterlesen
-
In unvollständiger Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer führt zur Umsatzsteuerschuld.
Weiterlesen
-
Unterliegt der Verkauf von so genannten Hotelschecks an private Kunden der Umsatzsteuer?
Weiterlesen
-
Kein Vorsteuerabzug für Erschließungskosten.
Weiterlesen
-
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 Euro) vorliegt.
Weiterlesen
-
Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden von einem Flächenschlüssel statt von einem Umsatzschlüssel abhängig gemacht werden?
Weiterlesen
-
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Garantiezusage eines Autoverkäufers.
Weiterlesen
-
Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen.
Weiterlesen
-
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Weiterlesen
-
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten.
Weiterlesen
-
EuGH-Vorlage zur Umsatzbesteuerung bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen.
Weiterlesen
-
Entstehung der Umsatzsteuer bei Internetdienstleistungen.
Weiterlesen