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Checkliste: 25 wichtige neu anhängige Verfahren beim BFH, BVerfG und EuGH

Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.

Die Erfolgsaussichten sind überraschend gut. Bei Revisionen waren die Steuerzahler in den letzten Jahren fast bei der Hälfte der Verfahren vor dem BFH erfolgreich.

Wichtig für alle Steuerzahler

Haben Steuerpflichtige nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Vorlage sämtlicher durch Weiterverarbeitung entstandenen Daten bzw. des Verarbeitungsergebnisses? (Aktenzeichen beim BFH: II R 29/22)

Teilen Erstattungszinsen, die aufgrund einer als außerordentliche Einkünfte zu beurteilenden Steuererstattung festgesetzt werden, das steuerrechtliche Schicksal dieser Steuererstattung und unterliegen daher wie diese der Tarifbegünstigung? (Aktenzeichen beim BFH: X R 2/22)

Wichtig für Steuerzahler mit Kindern

Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellen, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 8/22)

Kann sich der bisherige Ehemann, der das Alleineigentum im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung erlangt hat, die nachfolgende Nutzung der Immobilie durch seine geschiedene Ehefrau und das gemeinsame minderjährige Kind als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne der Ausnahmeregelung bei privaten Veräußerungsgeschäften zurechnen lassen? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 10/22)

Ist im Hinblick auf die Prüfung, ob ein behindertes Kind sich selbst unterhalten kann, der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen eines Elternteils und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil zu berücksichtigen? Hat ein Kind die Verfügungsmacht über eine geerbte Summe inne, wenn es diese mit dem Zweck erhalten hat, sie in eine private Rente zu überführen? Ist geerbtes Vermögen mit monatlichen Zahlungen gleichzusetzen? (Aktenzeichen beim BFH: III R 23/22)

Ist die Begrenzung der Auszahlung von Kindergeld auf die letzten sechs Monate vor der Antragstellung mit dem Grundgesetz vereinbar? (Aktenzeichen beim BFH: III R 27/22)

Hat das Jobcenter bei frühzeitiger Kenntnis darauf hinzuweisen, dass ein beabsichtigter Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken zum Wegfall des Kindergeldanspruchs und im Gegenzug zu einem höheren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II führen könnte und die Familienkasse zu unterrichten ist? (Aktenzeichen beim BFH: III R 11/22)

Wichtig für Arbeitnehmer

Liegt ein objektiver Verkürzungstatbestand im Sinne einer Steuerhinterziehung vor, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle Infos in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 14/22)

Sind ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i. S. d. OECD-Musterabkommens (OECD-MustAbk) und ist somit von der inländischen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeberin der Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen? (Aktenzeichen beim BFH: I R 8/22)

Verstößt es gegen Europarecht, dass in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt wird? (Aktenzeichen beim EuGH: C-627/22)

Wichtig für Freiberufler und Gewerbetreibende

Kann der für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw sprechende Anscheinsbeweis nicht nur durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen, sondern auch auf andere Weise erschüttert werden? (Aktenzeichen beim BFH: III R 34/22)

Dürfen zusätzlich zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für Nahrungsmittel und Getränke, welche in den für die Streitjahre jeweils gültigen amtlichen Richtsatzsammlungen für Sachentnahmen bzw. unentgeltliche Wertabgaben betreffend den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) vorgesehen sind, weitere Hinzuschätzungen für Entnahmen von Nicht-Lebensmitteln (sog. Non-Food-Artikel) vorgenommen werden? (Aktenzeichen beim BFH: III R 28/22)

Beeinflussen Mehrentnahmen aus früheren Jahren und die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten für Zwecke des § 15a EStG? (Aktenzeichen beim BFH: IV R 10/22)

Kann ein Gesellschafter einen im Zeitpunkt der formwechselnden Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH für ihn bestehenden verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG bei der Jahre später erfolgten Veräußerung seiner GmbH-Anteile vom dortigen Veräußerungserlös zum Abzug bringen? (Aktenzeichen beim BFH: X R 5/22)

Finden die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden? Handelt es sich bei eigenen Anteilen um Wirtschaftsgüter? Ist die Besteuerung der stillen Reserven im Hinblick auf die spätere Einziehung der übertragenen Aktien nicht sichergestellt? (Aktenzeichen beim BFH: IV R 15/22)

Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin ausschließt? (Aktenzeichen beim BFH: IV R 19/22)

Ist es mit der Verfassung vereinbar, dass es nach der Rechtsprechung des BFH gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber spricht, wenn bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere trägt? (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvR 744/22)

Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, falls die Alleingesellschafterin einer überschuldeten (und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen) GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck leistet, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen und die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalterisch in einem konzerninternen Verrechnungssystem abgebildet werden? (Aktenzeichen beim BFH: I R 11/22)

Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe, um einen Verwaltungsakt? (Aktenzeichen beim BFH: IV R 17/22)

Wichtig bei der Grunderwerbsteuer

Handelt es sich im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt? (Aktenzeichen beim BFH: II R 19/22)

Wichtig bei der Umsatzsteuer

Übt eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z. B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine Kurtaxe (in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag) erhebt, mit der Bereitstellung der Kureinrichtungen an die Kurgäste gegen Kurtaxe auch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, wenn die Kureinrichtungen ohnehin für jedermann (und daher z. B. auch für nicht kurtaxepflichtige Einwohner oder andere nicht kurtaxepflichtige Personen) frei zugänglich sind? Ist bei der Prüfung, ob die Behandlung der Gemeinde als Nicht-Steuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde, der räumlich relevante Markt nur das Gemeindegebiet? (Aktenzeichen beim EuGH: C-344/22)

Sind ärztliche Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind? (Aktenzeichen beim BFH: V R 10/22)

Weichen die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. d. § 14c UStG (unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis) von denjenigen des § 15 UStG (Vorsteuerabzug) ab? (Aktenzeichen beim BFH: XI R 4/22)

Ist der geschuldete Steuerbetrag zu berichtigen, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat? (Aktenzeichen beim BFH: XI R 15/22)

Wichtig bei der Bauabzugsteuer

Können Scheinbestandteile Betriebsvorrichtungen, die sich innerhalb eines bestehenden Bauwerks befinden (im Streitfall innerhalb einer Werkhalle), auch isoliert betrachtet Bauwerke i. S. d. Bauabzugsteuer sein (sog. Bauwerk im Bauwerk)? Stellen Fertigungsstraßen, Roboter, Schaltschränke sowie Bedienpulte Bauwerke dar? (Aktenzeichen beim BFH: I R 28/22)

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50672 Köln


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