Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Kapitaleinkünfte

Trotz der Abgeltungssteuer ist die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung meist nötig - die Ausnahme wird zur Regel.

Mit der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sollte eigentlich alles einfacher werden. Denn seit der Einführung der 25prozentigen Abgeltungsteuer müssen Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dennoch ist in einigen Fällen die Abgabe der Anlage Kapitaleinkünfte (KAP) mit der Einkommensteuererklärung sinnvoll oder sogar verpflichtend.

Die Abgabe der Anlage KAP ist nötig, wenn:

  • der Bank die Kirchensteuer nicht mitgeteilt wurde. Auf die Kapitaleinkünfte müssen Sie dann noch Kirchensteuer nachzahlen.

  • nicht von allen steuerpflichtigen Kapitaleinkünften bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Sie müssen sie daher in der Steuererklärung angeben. Daraufhin werden die Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungsteuer nachversteuert. Dazu gehören zum Beispiel Erträge aus Geldanlagen im Ausland, Erträge aus so genannten thesaurierenden, ausländischen Fonds und Zinsen für Darlehen mit Privatpersonen.

Kapitaleinkünfte müssen auch angegeben werden, für:

  • Außersteuerliche Normen: Wer Leistungen vom Staat für sich oder seine Kinder beansprucht, für die die Höhe des zu versteuernden Einkommens maßgeblich ist (zum Beispiel BaföG oder Sozialhilfe), muss seine Kapitaleinkünfte angeben.

  • Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag: Ob die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, ist ab dem 18. Lebensjahr von der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes abhängig. Dazu gehören auch die Kapitaleinkünfte des Kindes.

  • Ermittlung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastung: Die Höhe der abziehbaren außergewöhnlichen Belastung ist von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, inklusive der Kapitaleinkünfte, abhängig.

Die Abgabe der Anlage KAP ist sinnvoll, wenn:

  • Sie eine Günstigerprüfung beantragen um unnötige Härten zu vermeiden. Diese ist sinnvoll, wenn ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 Prozent beträgt. Die Differenz zur 25prozentigen Abgeltungsteuer wird dann erstattet.

  • Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) nicht ausschöpfen. Wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht durch Freistellungsaufträge ausnutzen oder verbleibende Verlustvorträge aus Spekulationsgeschäften bestehen, können Sie die Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird Ihnen dann erstattet.

Die Anlage KAP sollten Sie auch für die mögliche Erstattung des Solidaritätszuschlags (SolZ) abgeben.

SolZ wird zusätzlich zur Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen einbehalten. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der SolZ verfassungswidrig ist, wird er zurückgezahlt. Wenn Sie eine Anlage KAP abgeben, kann das Finanzamt den SolZ erstatten, ohne dass ein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.

Um vorbereitet zu sein, sollten Sie die Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge aus dem Vorjahr von den Banken anfordern, wenn diese nicht bereits versandt wurden

Über den Autor

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

StB Jörg Hoppe

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche