Kosten Zivilprozess
Gabriele Renken-Röhrs
Die Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 klargestellt ( Aktenzeichen VI R 42/10). Außergewöhnliche Belastungen sind nach §§ 33, 33a Einkommensteuergesetz (EStG) für den Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende, größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinaus gehen.
Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreitigkeiten mit existentieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Der BFH ist nun jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass der Steuerpflichtige in einem Verfassungsstaat den Rechtsweg zu beschreiten habe.
In der Regel wird mit den Kosten eines Zivilprozesses nur die unterliegende Partei belastet.
Der Einwand, der Unterliegende hätte bei gehöriger Prüfung seiner Rechte und Pflichten erkennen können, der Prozess werde keinen Erfolg haben, wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Vorherzusagen wie ein Gericht entscheiden wird, ist sehr „riskant“ und unmöglich. Selten kann der Richter seine Entscheidung mit arithmetischer Gewissheit aus dem Gesetzestext ablesen. Nicht zuletzt deshalb bietet die Rechtsprechung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Gerichtssystem an.
Unausweichlich seien allerdings Aufwendungen für einen Zivilprozess immer dann, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei. Da das Bundesministerium für Finanzen dieses für eine Einzelfallentscheidung hält, muss gegebenenfalls jedes Mal ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid zur Anerkennung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen eingelegt werden.
Über die Autorin
Kanzlei Renken-Röhrs
Fahltskamp 31a
25421
Pinneberg
Zum Profil
Weitere Artikel der Autorin (11)
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Weiterlesen
-
Immobilienrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Alles Ballermann oder was? - Warum die Deutschen die „Zeche“ der Immobilienblase in Spanien zu zahlen haben.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Beim Tode eines Schützen oder Jägers, der eventuell auch noch Jagdpächter ist, ergeben sich für die Erben besondere Verpflichtungen.
Weiterlesen
-
Verbraucherrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Zu einem Pferdekauf gehört auch die Lieferung und Übereignung von Frischsperma zum Zwecke der Besamung einer Stute.
Weiterlesen
-
Verbraucherrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Haftung eines Vereins für Reittherapie von Behinderten für einen Unfall bei der Reitausbildung.
Weiterlesen
-
Verbraucherrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Nur sekundäre Haftung des Tierarztes, wenn er bei der Ankaufuntersuchung eine Erkrankung des Pferdes übersehen hat.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Neue europäische Erbrechtsverordnung und europäisches Nachlasszeugnis.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Die Gesetzesänderung zur Eliminierung der Cash-GmbH wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 6. Juni 2013.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Am 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft getreten.
Weiterlesen
-
Erbrecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
In gemeinschaftlichen Testamenten von Eheleuten setzen sich diese häufig gegenseitig als Erben ein und schließen die Kinder von der Erbfolge aus.
Weiterlesen
-
Pferderecht
Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
Die Heimatkrankenkasse hatte eine Pferdehalterin auf Zahlung sämtlicher Krankenhaus- und Arztkosten ihrer Versicherungsnehmerin verklagt und behauptet, es habe sich die tierische Gefahr nach § 833 BGB beim Sturz vom Pferd verwirklicht. Die Heimatkrankenkasse hatte behauptet, dass das Pferd im Galopp durchgegangen sei. Das Landgericht entschied aber, dass der Sturz nicht auf ein tierisches Verhalten zurückzuführen sei, sondern auf einen gelockerten Sattel, für dessen Festzurren die Reiterin verantwortlich ist.
Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Besucht ein Kind eine private Schule, die sich in der Verantwortung eines freien, nichtstaatlichen Schulträgers befindet, können die Eltern von dem gezahlten Schulgeld 30 Prozent als Sonderausgaben absetzen, höchsten jedoch 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Die Finanzverwaltung hat jüngst die Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Steuervergünstigung nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beansprucht werden kann.
Weiterlesen
-
Viele Steuerzahler verschenken Geld, weil sie darauf verzichten, ihre sog. anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die zumutbare Belastung – das ist der Eigenanteil, den die Steuerpflichtigen selbst tragen müssen – überschritten ist. Doch der Katalog der abzugsfähigen Positionen ist weitaus größer, als die meisten denken. Es lohnt sich daher häufig, die begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen.
Weiterlesen
-
Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden gelten strenge Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Indikation. Krankheitskosten sind in diesem Fall nur als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden kann. Das Gutachten bzw. die Bescheinigung muss vor der Behandlung ausgestellt sein. Nach einem erfreulichen Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH), gilt das nicht länger bei Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems.
Weiterlesen
-
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an. Die Finanzverwaltung hat daher die steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Hilfe verlängert bzw. neu gefasst. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der Richtsatzsammlung, Spenden, die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sowie die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen.
Weiterlesen
-
Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft soll stabilisiert und die Konjunktur gestärkt werden.
Weiterlesen
-
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen können bei der Einkommensteuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwand“, weitere Altersvorsorgebeiträge (zu sog. Riester-Verträgen) mit der „Anlage AV“ geltend gemacht werden. Übrige Sonderausgaben sind in der „Anlage Sonderausgaben“ einzutragen. Für sie wird einschließlich des Schulgeldes (anzugeben in der „Anlage Kind“) nur ein mickriger Pauschbetrag von insgesamt 36 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartner von 72 €) berücksichtigt, wenn keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden. Ein Einzelnachweis lohnt daher fast immer.
Weiterlesen
-
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie bei ihrer Steuererklärung darauf verzichten, ihre anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die sog. zumutbare Belastung überschritten ist. Bei hohen Krankheits- oder Kurkosten, einem Sterbefall in der Familie oder einem Hochwasserschaden ist der Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, jedoch schnell überschritten. Es lohnt sich daher häufig, die begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen.
Weiterlesen
-
Normalerweise endet der Anspruch der Eltern auf Kindergeld spätestens dann, wenn Sohn oder Tochter das 25. Lebensjahr vollendet haben. Also in dem Monat, in dem das Kind seinen 25. Geburtstag feiert. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber für Kinder mit Behinderung. Hier gibt es keine Höchstaltersgrenze. Die Behinderung muss allerdings vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Weiterlesen
-
Der Bundesfinanzhof hat aktuell in einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung klargestellt, dass auch Zuwendungen mit der Zweckbindung, ein bestimmtes Projekt in konkreter Art und Weise zu unterstützen, als Sonderausgaben abzugsfähig sein können. Die Unentgeltlichkeit ist zwar bei zweckgebundenen Spenden besonders sorgfältig zu prüfen. Diese fehlt aber nicht schon dann, wenn der Spender sich nur gewisse immaterielle Vorteile (wie zum Beispiel ein höheres Ansehen) erhofft.
Weiterlesen
-
Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Unwetterereignisse durch die Hochwasserkatastrophe, haben sich Bund und Länder auf umfassende steuerliche Erleichterungen verständigt.
Weiterlesen
-
Allen, die neben ihrer Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort haben, winkt eine erhebliche Steuerersparnis. Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung jetzt Vereinfachungsregelungen veröffentlicht, die die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erleichtern. Das betrifft die Anforderungen an Haupt- und Zweitwohnungen ebenso wie den Nachweis der beruflichen Veranlassung. Eine großzügige Bagatellregelung gibt es auch, was die Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung angeht.
Weiterlesen
-
Das neue Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen bringt für die Betroffenen ab 2021 erhebliche Erleichterungen.
Weiterlesen
-
Das neue Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen bringt für die Betroffenen ab 2021 erhebliche Erleichterungen.
Weiterlesen
-
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt. Gefördert werden zudem Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
Weiterlesen
-
Wer sich im Haushalt von Handwerkern helfen lässt, kann die Handwerkerrechnung oft steuerlich absetzen und so einen Teil der Lohn- beziehungsweise Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis für jeden Steuerzahler gleich hoch.
Weiterlesen
-
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten.
Weiterlesen
-
Wenn aus der Haushaltshilfe ein Fass ohne Boden wird.
Weiterlesen
-
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastungen.
Weiterlesen
-
Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar.
Weiterlesen
-
Durch Parteispenden bei der Steuererklärung sparen.
Weiterlesen
-
Spenden lohnt sich - aber häufig nur mit einem Spendennachweis.
Weiterlesen
-
Erd- und Pflanzarbeiten im Garten sind als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Weiterlesen
-
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen.
Weiterlesen
-
Warum sich Spenden nicht nur für die Begünstigten lohnen - Steuervergünstigungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Weiterlesen