Führt ein Unternehmen Mosaik-, sonstige Fliesen- oder Plattenarbeiten durch, dann müssen verschiedene Normen beachtet werden. Die fachlichen und technischen Grundsatzvorschriften, die bei der Verlegung von Platten, Fliesen und Mosaiken gelten, entsprechen den DIN-Normen DIN 18352, DIN 18157, DIN 18540 und DIN 18515. Auch für den Sachverständigen für Mosaike bilden diese Normen die Grundlage seiner Arbeit. Als Bau-Sachverständiger hat ein Sachverständiger für Mosaike die Aufgabe, anhand dieser Normen festzustellen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden oder ggf. Schäden an den Mosaiken vorliegen.
Die professionelle Verlegung von Mosaiken setzt voraus, dass die Normen zu Platten- und Fliesenarbeiten eingehalten werden. Anhand dieser Normen sowie verschiedener Richtlinien stellt der Sachverständige für Mosaike fest, ob Mängel an der Ausführung zu erkennen sind und wie diese zu bewerten sind.
Der Frage, was die Ursache für die Mosaikschäden ist und wer für die Schäden verantwortlich ist, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Der Sachverständige für Mosaike stellt also fest, ob der behauptete Mangel am Mosaik überhaupt vorliegt und ob der Mangel auf die Arbeit des Handwerkers bzw. der Fliesenfachfirma zurückgeführt werden kann. Außerdem analysiert der Sachverständige, welche Kosten mit der Beseitigung des Mangels verbunden sind und ggf. zu welcher Wertminderung der Mangel führt.
Welche Wertminderung vorliegt, berechnet ein Sachverständiger für Mosaike im Allgemeinen nach der Zielbaummethode nach Aurnhammer. Die Ergebnisse dieser Analysen hält der Sachverständige in einem Gutachten fest.
Wer Mängel an den geplanten Mosaiken sowie eventuelle Schäden, Nachzahlungen und gerichtliche Streitigkeiten von vornherein vermeiden will, kann mit der Baubetreuung von Fliesenarbeiten eine weitere Leistung des Sachverständigen für Mosaike in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Baubetreuung setzt der Sachverständige verschiedene Methoden ein.
So prüft er beispielsweise vor dem Anbringen der Mosaike, ob die vorgesehenen Verlege- und Ansetzflächen den Anforderungen entsprechen. Ein Sachverständiger für Mosaike überprüft, ob die Fläche Risse aufweist und ob die Rauigkeit der Oberfläche eine fachgerechte Anbringung der Mosaike zulässt. Des Weiteren analysiert er die Anordnung und Ausbildung der Bewegungsfugen und bewertet mit Hilfe einer Hammerschlag- oder Gitterritzprüfung die Festigkeit der Oberfläche. Mit Hilfe einer CM-Messung kann außerdem die Feuchtigkeit der Fläche bestimmt werden.
Mit einer Wisch- oder Benetzungsprüfung beurteilt ein Sachverständiger für Mosaike, wie die Oberfläche beschaffen ist. Werden die Mosaike auf dem Boden verlegt, bietet sich sich das langsame Heizen der Fußbodenheizung als weitere Methode an.
Ein Sachverständiger für Mosaike hat die Aufgabe, anhand der gültigen DIN-Normen Schäden an Mosaikarbeiten zu erkennen und den dafür Verantwortlichen zu ermitteln. Wer die Leistungen des Sachverständigen schon vor der Mosaik-Verlegung in Anspruch nimmt, kann durch diese Baubetreuung Schäden an den Mosaiken von vornherein verhindern.
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