Eine Zwangsvollstreckung in Spanien bietet vor allem wegen der sprachlichen Barriere für den Laien eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Ein Anwalt für die Spanien-Zwangsvollstreckung wird zunächst dafür sorgen, dass sämtliche Unterlagen in spanisch beziehungsweise deutsch übersetzt werden. Nur so ist das spanische Gericht bereit, Entscheidungen zu treffen. Die spanischen Gesetze können aus sprachlicher Sicht aber auch wegen ihres großen Umfangs ein Problem werden. Ein Anwalt, der sich mit dem Thema Spanien-Zwangsvollstreckung befasst, ist idealerweise auch in Spanien als Abogado zugelassen. Dann beherrscht er die Sprache, kennt sich mit den Gesetzen aus und kann daher seinen Mandanten zuverlässig beraten.
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