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Rechtsanwälte - Lizenzrecht

Unter einer Lizenz wird im Allgemeinen die Erlaubnis verstanden, Dinge zu tun, die ohne die Erteilung einer solchen verboten wären. Eine zentrale Rolle spielen Lizenzen in Industrie und Handel, wenn es darum geht, Dritten unter bestimmten Bedingungen ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern oder eingetragenen Marken einzuräumen.

Bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche von Lizenzgebern sowie strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Im Privatrecht regeln Kaufverträge, Leihverträge und spezielle Lizenzverträge die Rechte des Erwerbers und seine Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber. Lizenzen werden häufig im Zusammenhang mit der Übernahme und medialen Verbreitung von Veranstaltungen wie Konzerten, Aufführungen oder Sport-Events vergeben.

Ausschließliche Lizenz

Erteilen lässt sich eine Lizenz auf unterschiedliche Weise – etwa als nicht-ausschließliche, sogenannte einfache Lizenz. Dieses Verfahren erlaubt dem Lizenznehmer den Gebrauch des Schutzrechts: Er darf damit beispielsweise ein Erzeugnis herstellen, das Gegenstand eines Patents ist. Als ausschließliche Lizenz wird ein Nutzungsrecht bezeichnet, das dem Lizenznehmer für ein bestimmtes Gebiet oder für eine bestimmte Gebrauchsart den ausschließlichen Zugriff erlaubt. Gesetzliche Lizenzen schränken das Recht des Lizenzgebers zur Beschränkung der Nutzung eines Werks ein. Der Lizenzgeber kann sich damit nicht gegen eine gesetzesgemäße Nutzung zur Wehr setzen. Ein Beispiel ist die Privatkopie: Sie beruht auf der gesetzlich gewährten Lizenz nach § 53 UrhG zur Anfertigung von Vervielfältigungen zu privatem und sonstigem eigenem Gebrauch. Die Privatkopie ist nicht kostenlos, sie wird durch Urheberrechtsabgaben abgegolten, die über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA eingezogen und an die Lizenzgeber ausgeschüttet werden.

Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigens geregelter Vertragstyp und wird deshalb als Vertrag eigener Art klassifiziert. Mit ihm erteilt der Inhaber eines geschützten Rechts dem Lizenznehmer ein genau definiertes Nutzungsrecht. Gegenstand solcher Verträge ist häufig die Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Know-how oder Software. Kernpunkte eines Lizenzvertrages sind die Beschreibung des Lizenzgegenstands, die Festlegung des zur Nutzung freigegebenen Marktsegments, die Laufzeit, das Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen. Im Verlagsbereich regeln Lizenzverträge die Nutzung von Urheberrechten. Solche Lizenzverträge werden üblicherweise zwischen dem selbständigen Urheber und einem oder zwei Verlagen geschlossen.

Staatliches Sonderrecht

Der Staat nutzt Lizenzen zur Regulierung gesellschaftlich sensibler oder technisch besonders aufwendig zu koordinierender Bereiche. Dazu gehören beispielsweise die Kontrolle des Glücksspiels, die Arbeitsvermittlung und die Regulierung der Medien. An die Vergabe von Lizenzen knüpft der Staat in der Regel die Einhaltung von Bedingungen. Dazu gehören die Erfüllung von technischen Standards, eine gewisse Transparenz, qualitative und quantitative Mindest- oder Höchstumfänge einer Geschäftstätigkeit sowie die Entrichtung einer Gebühr. Hält sich der Lizenzinhaber nicht an diese Bedingungen, droht ihm der Lizenzentzug.

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