Beim Kapitalstrafrecht geht es um Verfahren, in denen der Vorwurf von besonders schweren Straftaten im Raum steht. Steht eine Person beispielsweise unter Mordverdacht oder Verdacht des Totschlags, sollte sie sich einen Fachanwalt für Kapitalstrafrecht als Verteidiger nehmen. Dazu zählen neben den Tötungsdelikten z.B. auch Schwangerschaftsabbruch in besonders schwerem Fall. In den Fällen, die unter das Kapitalstrafrecht fallen, sollte sofort zu Beginn der Strafverfolgung ein Anwalt hinzugezogen werden, weil die Folgen der Strafverfolgung für den Beschuldigten ganz erheblich sein können. Unabhängig davon gilt für den Beschuldigten eine goldene Regel: Schweigen und den Anwalt sprechen lassen.
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