Das Kapitalanlagerecht ist noch ein sehr junger, stetig wachsender und immer bedeutender werdender Rechtszweig. Eine eindeutige Definition, welches Recht darunter zusammenzufassen ist gibt es bislang nicht. Ebenso wenig ist es in einem einzigen Rechtsgebiet verankert.
Dafür speist sich der Sammelbegriff aus einer Vielzahl an Normen und Gesetzen, die für Anleger relevant sind. Dazu gehören beispielsweise das Wertpapierhandels- und das Börsengesetz, das Investment- und das Wertpapierprospektgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch.
Gemeinsamer Nenner ist die Behandlung aller Rechtsfragen rund um die Kapitalanlage. Dazu gehört etwa die Emission von Kapitalanlagen bzw. die Rechte und Pflichten der damit im Zusammenhang stehenden Person. Vor diesem Hintergrund geht es beim Kapitalanlagerecht um Vertragsbeziehungen zwischen der Anbieterseite von Kapitalanlagen sowie den Anlegern auf der anderen Seite.
Besonders wichtig ist das Kapitalanlagerecht in erster Linie für den Anleger, der durch Finanzprodukte geschädigt wurde und von den Anbietern oder Beratern, wie beispielsweise Banken, über die ein Produkt vertrieben wurde, eine Entschädigung in Form von Schadensersatz zu erlangen sucht. Durch die Vielfalt an Kapitalmarktprodukten und dem von Anlegern zu diesen Investitionszwecken bereitgestelltem Geld ist das Kapitalanlagerecht heute wichtiger denn je.
Der Versuch, der turbulenten Entwicklung immer neuer Anlageprodukte einen rechtlichen Rahmen zu geben, gleicht dem Wettlauf von Hase und Igel. In den vergangenen Jahren sind vermehr Anlageprodukte auf den Markt gekommen, die sehr kompliziert und für den durchschnittlichen Anleger kaum noch zu durchschauen sind.
Weil diese Entwicklung immer schwieriger gänzlich zu durchschauen ist, wurde dem Schutz der Anleger durch Gesetze und Rechtsprechung immer mehr Rechnung getragen. Risiken, die das Kapitalanlagerecht entschärfen soll, bestehen für Anleger vor allem hinsichtlich der Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Dieser ist weitgehend unreguliert und damit bevorzugtes Revier von Anbietern, die mit unseriösen Anlageprodukte Handel treiben.
Mittlerweile haben sich für die Anbieter von Kapitalanlagen wichtige Pflichten bezüglich der Aufklärung und Information bei der Prospektierung herausgebildet. Gleichzeitig begründet das Kapitalanlagerecht – wenn auch in anderem Umfang – diese Pflichten gleichermaßen für die Anlagevermittler, denen durch den direkten Kontakt zu den Anlegern eine Schlüsselstellung im Kapitalanlagerecht zukommt.
In der Praxis realisieren Anleger mitunter sehr spät, dass mit ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt – wenn etwa Ausschüttungen nicht wie versprochen oder überhaupt nicht ausgezahlt werden. Wenn Anlegern durch die Kapitalanlage ein finanzieller Schaden zu entstehen droht oder bereits entstanden ist, kommt das Kapitalanlagerecht zum Tragen. Dann ist zu klären, inwiefern der Anleger vor der Zeichnung der Kapitalanlage falsch beraten wurde und ob ihm durch diese fehlerhafte Anlageberatung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
Ebenso kann Gegenstand des Verfahrens sein, ob dem Anleger rechtzeitig ein Prospekt der Emittentin überreicht wurde oder das Verkaufsprospekt vollständig war und auf alle Risiken hinweist?
Wenn es ums große Geld geht, nehmen es manche Berater nicht so genau. Doch der Kunde ist nicht immer der Dumme
Rückvergütungen sind nur bedingt zulässig. In jedem Fall aber müssen sie offengelegt werden.
Die Chancen, Schadenersatz wegen sogen. Schrottimmobilien zu erhalten, sind gestiegen.
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