Open Source Software III
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Open Source Software.
Maßgeblich für die jeweiligen Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters, etwa bei Mängeln der Software, ist die Einordnung des zugrunde liegenden Vertrages. Neben der reinen Überlassung der Software werden häufig auch weitere, kostenpflichtige Dienstleistungen vereinbart, wie Versand, Installation und Einrichtung, Anpassung oder die Ergänzung der Software. Diese haben wiederum Einfluss auf die Haftung.
Verbreitet sind folgende Vertragstypen:
Die Software wird gegen Vergütung zur Nutzung auf Dauer überlassen, etwa durch Vertrieb als Open Source Software auf Datenträger einschließlich Dokumentation. Häufig wird die Vergütung dann zwar nicht für die Open Source Software selbst, sondern nur für vorgenannte, ergänzende Leistungen des Anbieters bezahlt. Werden die Leistungen dem Kunden aber als Einheit angeboten, wird regelmäßig Kaufrecht für diesen Vertrag anwendbar sein.
Die Software kann andererseits entgeltlich für einen vorbestimmten, zeitlichen Rahmen zur Nutzung überlassen werden, etwa als kostenpflichtiger Download. Insoweit wäre Mietrecht maßgeblich.
Ein Leihvertrag liegt vor, soweit die Software für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zur Nutzung überlassen wird. Ohne zeitliche Beschränkung und Kündbarkeit wäre andererseits von einer Schenkung auszugehen. Hier gilt beispielsweise, dass der Schenkende lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.
Die Klärung der Frage, ob und welche Leistungen vereinbart wurden, kann ebenso wie die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragstypen im Einzelfall schwierig sein. Umso größer sind die Anforderungen an eine eindeutige, vertragliche Vereinbarung als sichere Grundlage für eine Zusammenarbeit.
Die vielfältige Nutzungsmöglichkeit von Open Source Software sorgt für hohe Anwenderzahlen, weite Verbreitung und eine dynamische Weiterentwicklung.
Jedoch ist freie Software nicht wirklich frei, sondern unterliegt komplexen Lizenzbedingungen, die unbedingt zu beachten sind. Für Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit Open Source Software gelten insoweit keine anderen Regeln als für andere Software. Daher sind diese auch mit derselben großen Sorgfalt zu prüfen und zu gestalten.
Checkliste
- Freie Software ist eine Frage der Freiheit, nicht des Preises.
- Auch freie Software unterliegt Lizenzbedingungen.
- Der Quellcode ist frei zugänglich, die Software kann frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden.
- Je nach Lizenztyp muss die freie Software wieder nach den Richtlinien veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Software. Es dürfen keine rechtlichen Einschränkungen hinzukommen.
- Rechte und Pflichten richten sich nach der Vertragsart.
- Anwendbares Recht und Rechtswahlklauseln sind zu beachten.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Ein fehlender Datenschutzhinweis auf der Website ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß.
Weiterlesen
-
Grenzen der Werbung per Email - bereits die einmalige, unverlangte Zusendung einer Email ist rechtswidrig.
Weiterlesen
-
Die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung oder kurz: DL-InfoV.
Weiterlesen
-
Social Media und die Haftungsfallen: Worauf muss geachtet werden?
Weiterlesen
-
Urheberschutz für Webdesign - die kreative Ohnmacht.
Weiterlesen
-
Die so genannte Störerhaftung - Haftung im Internet für die Handlungen Dritter.
Weiterlesen
-
Webshops und die Abmahngefahr: Welche Gefahren birgt das Wettbewerbsrecht?
Weiterlesen
-
Veröffentlichung von Registerangaben im Internet - Verschärfte Überwachung der Einreichung von Pflichtangaben für Unternehmen.
Weiterlesen
-
Entgegen der landläufigen Meinung besteht das Widerrufsrecht beziehungsweise das Rückgaberecht nicht nur im Internet, sondern im gesamten Fernabsatz.
Weiterlesen
-
Zu den Belehrungspflichten im Fernabsatz gehört nicht nur die Widerrufs- beziehungsweise Rückgabebelehrung.
Weiterlesen
-
Werbung mittels E-Mail aus wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Sicht.
Weiterlesen
-
Open Source Software: Auf den kleinen Unterschied kommt es an.
Weiterlesen
-
Gewerbliche Nutzung von Open Source Software.
Weiterlesen
-
Onlineshops müssen knallhart kalkulieren, auch bei der meist unvermeidbaren Verpackung.
Weiterlesen
-
Registerangaben im Internet - Einreichung der Pflichtangaben für die Unternehmen beim elektronischen Bundesanzeiger werden verschärft überwacht.
Weiterlesen
-
Wie kann man sich gegen unerwünschte Werbemails wehren?
Weiterlesen
-
Was man als Verkäufer bei eBay bei der Angebotserstellung alles beachten muss.
Weiterlesen
-
Verkauf und Ankauf von gebrauchter Software.
Weiterlesen
-
Haftung des Webseitenbetreibers für die Infektion mit einem Virus?
Weiterlesen
-
Keine Erstverantwortlichkeit der Portalbetreiber bei fremder Markenverletzung.
Weiterlesen
-
Google Street View hat bereits jetzt viel Konkurrenz.
Weiterlesen
-
-
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern: Ein Fernabsatzvertrag ist keine gesonderte Vertragsart.
Weiterlesen
-
Die Frage, ob geschützte Marken in der Google Adwords Werbung verwendet werden dürfen, gehört zu den heißesten Themen zur Zeit.
Weiterlesen