Die Globalisierung ist ein Stichwort, das verschiedene Lebensbereiche durchzieht. Auch wenn es um den internationalen Handel geht, werden immer mehr Kaufverträge zwischen Parteien abgeschlossen, die unterschiedlichen Ländern entstammen, beziehungsweise ihren Geschäfts- oder Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern haben. Zwar gibt es auch viele wirtschaftliche Länderzusammenschlüsse wie die Europäische Union, die sich um einheitliche rechtliche Regelungen bemühen. Dennoch stehen Kaufverträge zwischen Angehörigen verschiedener Nationen immer auch für eine sehr schwierige Problematik:
Es treffen verschiedene Rechtssysteme aufeinander. Ein Internationaler Kaufvertrag muss daher noch mehr als ein nationaler Kaufvertrag für klare Regelungen zwischen den Parteien sorgen, was insbesondere für Vertragsstörungen und Gerichtsstände gilt. Einen rechtlichen Rahmen für internationale Kaufverträge bei gewerblichen Vertragspartnern bildet das UN-Kaufrecht. Es weicht in wesentlichen Aspekten von bekannten Regelungen des deutschen Kaufrechts ab und bildet oft die Grundlage internationaler Kaufverträge.
Wer deutsches Kaufrecht gewohnt ist, mag geneigt sein, die Maßstäbe unserer im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ausführlich geregelten kaufrechtlichen und sonstigen Grundsätze auch bei Geschäften mit ausländischen Geschäftspartnern für selbstverständlich zu halten. In diesem Irrglauben mag dann auf die explizite Regelung im Rahmen des internationalen Kaufvertrages verzichtet werden. Böse Überraschungen sind dann geradezu vorprogrammiert. Beispielsweise kennen ausländische Rechtsordnungen für uns so selbstverständliche Rechtsinstitute wie den Eigentumsvorbehalt meist nicht. So bleiben mangels einer ausdrücklichen Regelung im internationalen Kaufvertrag Güter nicht einfach bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Auch die Frage des Gerichtsstandes darf nicht vernachlässigt werden. Schließlich können Gerichtsprozesse in einem fremden Land mit einer fremden Rechtsordnung schnell an organisatorische und finanzielle Grenzen stoßen. Der internationale Kaufvertrag bedarf daher höchster Sorgfalt bei der Ausarbeitung.
Das UN-Kaufrecht und seine wichtigsten Regelungen
Das UN-Kaufrecht weicht in einigen Bereichen mit seinem Rahmen für die Gestaltung erheblich von deutschen Rechtsgrundsätzen ab. Ein Internationaler Kaufvertrag, für den UN-Kaufrecht vereinbart ist, könnte Abweichungen in folgenden Bereichen aufweisen:
- Beim Zustandekommen des Vertrages spielen Abweichungen vom Vertrag eine andere Rolle als im deutschen Recht.
Wenn Sie erfolgreich Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern abschließen möchten, brauchen Sie bei Käufen mit einem gewissen, finanziellen Volumen unbedingt eine gute vertragliche Grundlage. Ein internationaler Kaufvertrag muss einigen Herausforderungen begegnen, die durch das Aufeinandertreffen verschiedener Rechtssysteme entstehen. Unsere Experten auf www.advogarant.de können Ihnen die entsprechenden vertraglichen Unterlagen gestalten und Sie beraten, um Ihre Interessen zu wahren. So verliert ein internationaler Kaufvertrag seinen rechtlichen Schrecken und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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