Prämienrückerstattung bei LV
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.12.2013 (C-209/12) hat nach Angaben der Allianz Lebensversicherungs-AG Einfluss auf über 108 Millionen Lebensversicherungsverträge, die in Deutschland zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind. Bei dortigen Angaben handelt es sich um Verträge mit einem Prämienaufkommen von über 400 Milliarden Euro.
Europäischer Gerichtshof und Bundesgerichtshof eröffnen Versicherungsnehmern völlig neue Möglichkeiten.
Ein Versicherungsnehmer hatte seine über Jahre angesparte Lebensversicherung gekündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lassen. Jahre später hatte er diese bereits beendete Versicherung noch einmal widerrufen. Infolgedessen forderte er über den Rückkaufswert hinaus alle von ihm an die Versicherung gezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurück. Dies begründete er damit, dass die damalige Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) europarechtswidrig gewesen sei. Danach habe er auch nach Kündigung noch ein Recht auf Widerruf und ihm seien sämtliche Prämien zzgl. Zinsen zurückzuzahlen.
In den Instanzen ist der Kläger unterlegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsfrage nicht alleine entscheiden wollen und den EuGH um Aufklärung gebeten. Mit Entscheidung vom 19.12.2013 hatte der EuGH sich hierzu geäußert und darauf aufmerksam gemacht, dass diese damalige Regelung, die bis zum 31.12.2007 der Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland entsprach, europarechtswidrig gewesen war. Infolgedessen hatte der BGH nunmehr über die Folgen der Entscheidung des EuGH zu entscheiden.
Mit Urteil des BGH vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11) hatte der BGH erkannt, dass vormalige Regelung anhand der Richtlinien der EU zu reduzieren ist. Somit findet diese im Anwendungsbereich der entsprechenden Richtlinien der EU zur Lebensversicherung keine Anwendung. Das hat zur Folge, dass bei davon erfassten Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich das Widerspruchsrecht fortbesteht. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass der Versicherungsnehmer seinerzeit nicht ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hatte.
Umfängliche Informationspflicht der Versicherungen unverzichtbar.
Versicherungsnehmer solcher Lebens- und Rentenversicherungsverträge sollten nun rechtlich überprüfen lassen, ob sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages - zwischen 1994 und 2007 - ordnungsgemäß belehrt worden sind. Denn in einer Vielzahl von Fällen wird es so sein, dass die Rückerstattung der eingezahlten Prämien den Wert der Versicherung erheblich übersteigen dürfte. Dies kann dann zurückgefordert werden.
Zu beachten hierbei ist jedoch auch, dass der BGH in seiner aktuellen Entscheidung darauf abstellt, dass ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten herzustellen sei. Wenn der Versicherungsnehmer während der Zeit der Prämienzahlung Versicherungsschutz genossen hatte, so zum Beispiel Todesfallschutz, so müsste dieser Wert ihm angerechnet werden.
Inhaber solcher Versicherungen sollten sich daher zeitnah von Fachanwälten zum Versicherungsrecht über Ihre Möglichkeiten beraten lassen.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Als Hundehalter kenne ich die Situation gut: mein Hund ist brav und „tut nix“, er ist sogar angeleint. Er kann aber nicht in Ruhe seinen Schnüffelgeschäften nachgehen, weil ein anderer Hund ihm seinen Frieden nicht gönnt. In Sekunden schlägt die traute Atmosphäre in Feindseligkeit um. Wenn es ganz schlimm kommt, dann fließt sogar Blut.
Weiterlesen
-
Der Baumarkt als Hindernis Parcour: Grundsätzlich muss das Gartencenter Maßnahmen zur Absicherung der Kunden treffen. Nicht alles aber obliegt der Versicherung!
Weiterlesen
-
Zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland gehört der Hund. Durch ihn angerichtete Schäden sind nicht mit einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, dazu bedarf es einer speziellen Hundehalterhaftpflichtversicherung (verkürzt mitunter Hundehaftpflicht genannt.) In vielen der insgesamt 16 Bundesländer ist der Abschluss einer solchen für einen Hundebesitzer Pflicht!
Weiterlesen
-
Bemessung nach Bein- oder Fußwert der Gliedertaxe
Weiterlesen
-
Wenn nach einem Sturz die Rotatorenmanschette zerreist, und der Unfall der Versicherung zur Leistung vorgelegt wird, war bislang unklar, in welchem Umfang und Höhe der Schaden bemessen wird. Hierzu hat das LG Dortmund ein Urteil gesprochen.
Weiterlesen
-
Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer einer GmbH ist doch kein sicherer Schutz vor persönlicher Inanspruchnahme. Das zeigt sich insbesondere in Ausnahmesituationen.
Weiterlesen
-
In dieser Angelegenheit hat der BGH bereits zum zweiten Mal die Berechnung der Startgutschriften für unverbindlich erklärt. Nach der ersten Entscheidung am 14.11.2007 dauerte es vier Jahre bis 2011 eine „Reparaturregelung“ beschlossen wurde (die nun fünf Jahre später vom IV. Zivilsenat des BGH verworfen wurde). Somit erhält allein aufgrund des Zeitablaufes eine Vielzahl betroffener Personen eine Zusatzrente, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu niedrig berechnet ist.
Weiterlesen
-
Das sogenannte modifizierte Erstattungsmodell benachteiligt ausscheidende Arbeitgeber unangemessen und ist deswegen unwirksam.
Weiterlesen
-
Bei der Bemessung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung sind zwei verschiedene Systeme zu berücksichtigen.
Weiterlesen
-
Wann ist ein Versicherungsnehmer berufsunfähig? - Eine rückwirkende Feststellung ist entscheidend.
Weiterlesen
-
Nachforderung aus gekündigter Lebensversicherung - Mindestens die Hälfte der eingezahlten Prämien sind zu erstatten.
Weiterlesen
-
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) - Spürbare Einkommensminderung ist unzumutbar.
Weiterlesen
-
Unwirksame Klausel in den Rechtsschutzbedingungen vieler Rechtsschutzversicherungen - Bedingungsausschluss bei Kapitalanlagen unwirksam.
Weiterlesen
-
Ein Kreditinstitut hatte seinem Kunden bei Beantragung eines Sofortkredites eine Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit angeboten.
Weiterlesen
-
Grundlagen zum Unfallbegriff in der privaten Unfallversicherung.
Weiterlesen
-
Versicherungsumfang der Unfallversicherung: Tod wegen Lebensmittelallergie ist ein versicherter Unfall.
Weiterlesen
-
Die Verwendung von Fachbegriffen ohne fest umrissene Bedeutung in Rechtsschutzbedingungen ist unwirksam.
Weiterlesen
-
Erstattungsfähigkeit von Kosten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung in der privaten Krankenversicherung.
Weiterlesen
-
Ein Versicherungsnehmer begehrte die Fortzahlung von Krankentagegeld in Folge empfundenen Mobbings.
Weiterlesen
-
Zur Bemessung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung.
Weiterlesen
-
-
Wurden Riester-Sparer schlecht beraten? Zehn Jahre nach Schaffung der Riester-Verträge werden die ersten Auszahlungen fällig.
Weiterlesen