Neue Strafen und Bußgelder seit April 2020 | AdvoGarant
Dierk Alexander Lesch
Alles neu macht der Frühling – oder doch nur Ärger …? Neue Bußgelder und Strafen bringen sowohl Corona als auch Neuerungen der Straßenverkehrsordnung mit sich!
Sanktionen nach Infektionsschutzgesetz und Co.
Derzeit gibt es Kontaktverbote, Grundrechte werden eingeschränkt, Regeln aufgestellt und durchgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz hält Bußgeld- und Straftatbestände bereit, mit denen gegen vermeintliche Regelbrecher vorgegangen werden kann. Je nach Rechtsverstoß kommen Bußgelder in Höhe von ca. 150,00 € - ca. 5.000 € in Betracht. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Richtwerte. Es können auch deutlich höhere/geringere Bußgelder verhängt werden.
Bei all den Regeln kann der Überblick leicht verloren gehen. Regeln einzuhalten ist wichtig – gegen unverhältnismäßige und falsche Bußgeldbescheide sowie Strafvorwürfe kann und sollte man sich wehren. Wir bieten Ihnen Hilfe im Falle eines Anhörungsbogens und Bußgeldbescheides an.
Neuer Bußgeldkatalog April 2020
Am Dienstag, den 28. April, tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dieser enthält, neben zahlreichen Neuerungen, unter anderem:
Bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt für Parken auf dem Radweg. Wer dagegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Bei 21 km/h innerorts zu schnell, ist der Verlust des Führerscheins vorgesehen.
Und auch für Radfahrer wird ein bestimmter Verstoß teurer. Der Gesetzgeber hat den „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert.
Sie haben Post …
und die ist von der Behörde/Polizei?
Haben Sie einen Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid erhalten, stehen Fachanwälte zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise zur Verfügung. Aber Achtung: Hier können Fristen lauern, die unbedingt einzuhalten sind. Daher empfehlen wir Ihnen, umgehend Kontakt mit dem Anwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen.
Über den Autor
Fachanwalt für Strafrecht
LESCH, Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht
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