Hochbegabte
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen.
-
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.
-
Die erforderlichen Feststellungen hat das Finanzgericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu treffen. An dem Erfordernis einer vorherigen amts- oder vertrauensärztlichen Begutachtung zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme, die auch zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) gehören könnte, hält der sechste Senat des Bundesfinanzhofs nicht länger fest.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
Nach § 33 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Hierzu gehören insbesondere Krankheitskosten und zwar auch dann, wenn sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, unter der ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind des Steuerpflichtigen leidet.
Im Streitfall wechselte der Sohn der Kläger, bei dem ein Intelligenzquotient von 133 festgestellt worden war, von der zweiten in die vierte Grundschulklasse. Anschließend besuchte er ein Gymnasium.
Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten empfahl sowohl der Allgemeine Sozialdienst als auch die Hausärztin des Kindes den Besuch einer Hochbegabtenschule in Schottland.
Da eine solche Schule für die Altersgruppe, in der sich das Kind in den Streitjahren befand, in Deutschland nicht verfügbar war, sei die Unterbringung in Schottland therapeutisch notwendig, um der Fehlentwicklung des Kindes entgegen zu wirken und eine bleibende seelische und soziale Schädigung zu verhindern. Ein nachträglich hinzugezogener Amtsarzt bestätigte diese Diagnose.
In ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 machten die Kläger Schul- und Internatskosten in Höhe von 51.616 DM (2001) und in Höhe von 23.457 Euro (2002) erfolglos als außergewöhnliche Belastungen geltend, weil die medizinische Notwendigkeit der Internatsunterbringung des Kindes nicht durch ein zuvor erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen worden war.
Auf die Revision der Kläger hat der BFH die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Da der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nach der neuen BFH-Rechtsprechung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten beziehungsweise Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss, vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden kann, wird das Finanzgericht nun zu prüfen haben, ob der Besuch der schottischen Schule wegen der Hochbegabung des Kindes medizinisch angezeigt war. In einem solchen Fall können die geltend gemachten Kosten unmittelbare Krankheitskosten sein. Dies gilt dann auch für Kosten einer auswärtigen der Krankheit geschuldeten Internatsunterbringung, selbst wenn diese zugleich der schulischen Ausbildung dient.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nach Paragraf 3 Nummer 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmte Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Das gilt sowohl in unbegrenzter Höhe für Beratungsleistungen eines Dienstleistungsunternehmens als auch bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr für Leistungen des Arbeitgebers für die kurzfristige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Steuerbefreiung ist bislang nur wenig bekannt.
Weiterlesen
-
Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 24b des Einkommensteuergesetzes einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.908 Euro im Jahr, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro.
Weiterlesen
-
Ob eine freie Waldorfschule, eine Fachschule für Wirtschaft, eine Sonderschule für Lernbehinderte oder eine Berufsfachschule für Kosmetik oder für Altenpflegehilfe – mehr als 750.000 Schüler besuchen derzeit private Schulen in Deutschland, die sich in der Verantwortung eines freien, nichtstaatlichen Schulträgers befinden. Das ist fast jeder zehnte Schüler. Von dem gezahlten Schulgeld können Eltern 30 Prozent als Sonderausgaben absetzen, höchsten jedoch 5.000 Euro pro Jahr und Kind.
Weiterlesen
-
Für Eltern ist es vorteilhaft, wenn mehrere Ausbildungsabschnitte als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung anzusehen sind. Leider hat der Bundesfinanzhof jedoch jüngst die Bedingungen verschärft, unter denen ein zweiter Ausbildungsabschnitt als Teil einer mehraktigen Erstausbildung anzusehen ist.
Weiterlesen
-
Eltern können für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 13 Jahre alt sind, zwei Drittel ihrer Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr abzugsfähig. Ein Drittel müssen die Eltern selbst tragen. Bei jährlichen Kosten von 6.000 € je Kind werden die Steuervorteile somit voll ausgeschöpft.
Weiterlesen
-
Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten sind abziehbar.
Weiterlesen
-
Erstattung von Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten.
Weiterlesen
-
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011.
Weiterlesen
-
Besuchsfahrten zu einem auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.
Weiterlesen
-
Semestergebühren sind beim Kindergeld bei der Prüfung der Einkünfte- und Bezügegrenze insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar.
Weiterlesen
-
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung verfassungsgemäß ist.
Weiterlesen
-
Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder.
Weiterlesen
-
Der Ausbildungsfreibetrag ist verfassungskonform
Weiterlesen
-
Aufwendungen für eine heterologe, künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Weiterlesen
-
Die Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen Belastungen führen.
Weiterlesen
-
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regeln bei der steuerlichen Berücksichtigung behinderter Kinder ausführlich zusammengestellt.
Weiterlesen
-
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern ist verfassungsgemäß.
Weiterlesen
-
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus.
Weiterlesen
-
Die Fallbeilwirkung beim Grenzbetrag für die Bewilligung von Kindergeld ist nicht verfassungswidrig.
Weiterlesen
-
Vorsicht Falle: Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht
Weiterlesen
-
Das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten kann rückwirkend von ihnen ausgeübt werden.
Weiterlesen
-
Kein Wahlrecht der Eltern für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen bei mehreren Kindern
Weiterlesen
-
Verfassungsgemäße Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern.
Weiterlesen
-
Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten.
Weiterlesen
-
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als entsandte Arbeitnehmer vorübergehend in der BRD beschäftigt sind.
Weiterlesen