Parteispenden
Durch Parteispenden bei der Steuererklärung sparen.
Seine Partei unterstützen und gleichzeitig noch Geld einsparen - so sieht es das Steuerrecht in Deutschland vor. Wer (s)eine Partei durch Spenden oder durch Mitgliedsbeiträge unterstützt, der kann diese Beträge steuerlich absetzen. Gleiches gilt auch für Vereine ohne Parteicharakter, sofern diese mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mitgewirkt haben und zumindest ein Mandat erringen konnten oder erneut mit eigenen Wahlvorschlägen an der nächsten Wahl teilnehmen werden.
Spenden lohnt sich
Für bis zu 50 Prozent des gespendeten Betrags kann ein Steuererlass geltend gemacht werden, beschränkt wird dieser Betrag aber auf 825 Euro (Ledige) beziehungsweise 1650 Euro (Verheiratete). Im Unterschied zu Spenden an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen aber, kann bei Parteispenden in einem zweiten Schritt der restliche Spendenbetrag, welcher über den oben genannten Betrag hinausgeht, mit Hilfe des „Sonderabzugs“ berücksichtigt werden. In Höhe von bis zu 1.650 Euro (Ledige) oder 3.300 Euro (Verheiratete) kann der übersteigende Teil als Sonderausgabe abgezogen werden.
Ermächtigt zu spenden sind außer Privatpersonen und Parteimitgliedern auch Unternehmen - allerdings keine aus öffentlicher Hand. Auch die Namen der Spender müssen der Partei bekannt sein, jedenfalls sind die Parteien nicht berechtigt anonyme Spenden von mehr als 500 Euro anzunehmen.
Um die Spenden steuerlich absetzen zu können verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis. Handelt es sich um Mitgliedsbeiträge, so genügt eine normale Quittung. Für Parteispenden gilt das Gleiche, bis zu einem Betrag von 200 Euro kann man beim Finanzamt eine Quittung ohne entsprechenden Überweisungsbeleg einreichen.
Publikationsgebot und Rechenschaftsbericht
Das Parteiengesetz regelt, dass die Finanzierung von Parteien von diesen offen gelegt werden muss. Grundsätzlich gilt die Notwendigkeit der Transparenz von Spenden. Die Regelungen im Parteiengesetz sehen daher vor, dass Spenden ab 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden müssen. Da dies meistens mit einer gewissen Verzögerung geschieht müssen Spenden ab 50.000 Euro umgehend veröffentlicht werden. Verstößt eine Partei gegen das Publikationsgebot oder ist der Rechenschaftsbericht falsch, so sieht das Gesetz dafür verschiedene Strafen vor - beispielsweise Strafzahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Problematisch ist aber auch, dass man an Abgeordnete direkt spenden kann ohne das diese Spenden veröffentlicht werden müssen. Dadurch gilt die eigentliche Spende nicht mehr als Spende im Sinne des Parteigesetzes, sondern als Schenkung und muss so nicht im Rechenschaftsbericht auftauchen. Lediglich Zuwendungen ab 5.000 Euro müssen beim Parlamentspräsidenten angezeigt werden. Diese Zuwendungen richten sich dann nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete im Bundestag. Allerdings ist es nicht einfach zwischen Spenden (Schenkungen) und Interessenzahlungen zu unterscheiden. Letztere sind nach dem Abgeordnetengesetz verboten (§ 44s Absatz 2). Aus diesem Grunde hat die SPD im März 2012 einen Gesetzesentwurf eingebracht um die Regeln gegen die Abgeordnetenbestechung zu verschärfen.
Über den Autor
Brabanter Straße 53
50672
Köln
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Hohe Kosten sollten niemanden von einer akademischen Laufbahn abhalten. Zum Glück springt der Staat für die eine oder andere Ausgabe ein. Alles, was Studenten für die finanzielle Unterstützung tun müssen, ist fleißig Steuererklärungen abgeben. Wer sich die Mühe macht, kann sich einiges vom Fiskus zurückholen – selbst, wenn der Antragsteller noch kein geregeltes Einkommen hat und keine Steuern zahlt. Der Verlustvortrag macht es möglich.
Weiterlesen
-
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Brille von der Steuer absetzen können, unter welchen Umständen eine Brille als außergewöhnliche Belastung gilt, und ob eine Brille steuerlich absetzbar ohne Rezept ist. Außerdem klären wir auf, ob Sie auch Kontaktlinsen absetzen können.
Weiterlesen
-
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen nach Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind.
Weiterlesen
-
Patienten müssen immer mehr Leistungen selbst zahlen. Ein kleiner Trost ist es, dass selbst getragenen Kosten zur Linderung von Krankheiten als ‘andere außergewöhnliche Belastungen‘ geltend gemacht werden können. Sie wirken sich aber nur steuermindernd aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Doch wie lässt sich die zumutbare Belastung berechnen? Zu beachten ist zudem, dass in bestimmten Fällen ein amtsärztliches Gutachten verlangt wird, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.
Weiterlesen
-
Private Investoren, die neuen Wohnraum schaffen, können in den ersten vier Jahren nach dem Bau oder Kauf jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur linearen Abschreibung steuermindernd geltend machen.
Weiterlesen
-
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt. Gefördert werden zudem Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
Weiterlesen
-
Wer sich im Haushalt von Handwerkern helfen lässt, kann die Handwerkerrechnung oft steuerlich absetzen und so einen Teil der Lohn- beziehungsweise Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis für jeden Steuerzahler gleich hoch.
Weiterlesen
-
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten.
Weiterlesen
-
Wenn aus der Haushaltshilfe ein Fass ohne Boden wird.
Weiterlesen
-
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastungen.
Weiterlesen
-
Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar.
Weiterlesen
-
Spenden lohnt sich - aber häufig nur mit einem Spendennachweis.
Weiterlesen
-
Erd- und Pflanzarbeiten im Garten sind als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Weiterlesen
-
Die Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Weiterlesen
-
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen.
Weiterlesen
-
Warum sich Spenden nicht nur für die Begünstigten lohnen - Steuervergünstigungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Weiterlesen