Mit einem Patent erlangt der Erfinder einen zeitlich begrenzten rechtlichen Schutz für seine Erfindung. Es ermöglicht ihm, anderen Personen die Nutzung seiner Erfindung zu erlauben oder auch zu verbieten. Letztendlich ist das Patent damit Grundlage jeglicher gewerblichen Verwertung einer Erfindung. Für einen bestimmten Zeitraum, in dem sein Patent gilt - in Deutschland 20 Jahre - kann der Erfinder seine Erfindung monopolistisch nutzen und andere von der Nutzung komplett ausschließen. Häufig werden patentierte Erfindungen auslizensiert. Lizenznehmer dürfen dann gegen Entgelt das Patent nutzen. Patente entfalten rechtliche Wirkung erst mit ihrer Erteilung.
Die Kosten für die Erlangung eines Patents sind nicht unerheblich und müssen in Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einfließen, wenn es um die Frage geht: Patentieren oder nicht? Patente finden als immaterielle Wirtschaftsgüter Eingang in die Buchhaltung und können erhebliche Unternehmenswerte darstellen. Man denke etwa an Patente im Bereich der Arzneimittel. Gesetzlich geregelt sind Patente vor allem im Patentgesetz (PatG) und in der Patentverordnung (PatV).
Ein Patent muss erlangt werden. Dazu müssen beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entsprechende Unterlagen und Anträge eingereicht werden. Kernstück ist die Patentschrift. Regelmäßig ist der Erfinder als rechtlicher Laie nicht in der Lage, seinen Patentantragselbst zu fertigen und zu stellen. Es muss vielmehr ein Patentanwalt hinzugezogen werden. Dieser wird vorab prüfen, wie die Erfolgsaussichten des Patentantrages einzuschätzen sind. Dazu gehört die Prüfung, ob nicht ein bereits älteres Patent durch den Neuantrag verletzt wird. Oft ist eine solche Patentrecherche bereits zu Beginn einer erfinderischen Tätigkeit sehr sinnvoll, um wirtschaftlich später nicht verwertbare Doppelentwicklungen zu vermeiden.
Patente werden für gewerblich anwendbare Erfindungen in allen technischen Bereichen erteilt, wenn
Was sich auf den ersten Blick einfach anhört, ist nicht leicht festzustellen.
Insbesondere die Frage, ob eine Erfindung "neu" ist, kann eine komplexe Prüfung erfordern. Der menschliche Körper und insbesondere seine gentechnische Erforschung sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.
Die Erlangung eines Patents auf nationaler Ebene kosten mindestens 5.000 Euro, darin enthalten sind der Patentanwalt und die Gebühren für das Patentamt sowie weitere Verwaltungskosten. Da man mit einer nationalen Anmeldung wirtschaftlich nicht weit kommt und für internationalen Schutz sorgen muss, sind Kosten von mehreren Zehntausend Euro eher die Regel als die Ausnahme. Viele Erfinder scheitern daran, dass sie sich ein Patent schlichtweg nicht leisten können und veröffentlichen ihre Erfindung aus Furcht vor Nachahmern nicht.
Wer ein Patent besitzt und wirtschaftlich verwertet, wird sich gegen Angriffe auf sein Patent wehren. Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes kommen unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche in Betracht. Patentverletzungen sind keine rechtlichen Bagatellen, dafür stehen meist zu hohe wirtschaftliche Werte auf dem Spiel. Entsprechend hoch können die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich sein.
Erfinder brauchen regelmäßig einen Patentanwalt, der mit ihnen zusammen die Patentschrift erstellt und den Antrag auf Erteilung des Patents rechtlich begleitet. Patentrecht ist ein komplexes und schwieriges Rechtsgebiet, das sich dem Laien nicht erschließt. Spezialisierte Anwälte auf www.advogarant.de beraten und begleiten Ihre Erfindung zur Patentreife oder helfen Ihnen bei der Abwehr von Angriffen auf Ihr Patentrecht.
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