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Marke und Patent

Mit einer Marke im rechtlichen Sinne setzt man ein Zeichen: Man macht Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen einprägsam unterscheidbar, prägt ihnen einen Stempel auf. Mit der Marke werden Waren und Dienstleistungen so eindeutig gekennzeichnet, dass sie sich vom Wettbewerb abheben und innerhalb ähnlicher Angebote ausmachen lassen. Die Marke bewegt sich wie das Patent im Rahmen der sogenannten gewerblichen Schutzrechte, und schützt geistiges Eigentum.

Oft werden Marken im rechtlichen Sinne später zu Marken im Sinne des Marketings und stellen im weiteren Verlauf als eingeführte Kennzeichen eines bestimmten Produkts immaterielle Wirtschaftsgüter von nicht unerheblichem Wert für das Unternehmen dar. Beispiele sind etwa Tempo oder Coca Cola, die synonym genutzt werden für alle Arten von Papiertaschentüchern oder coffeinhaltige Erfrischungsgetränke.

Grundsätzliches zu Marken und ihrer rechtlichen Behandlung

Früher sprach das Markenrecht vom sogenannten Warenzeichen. Das Warenzeichen deckte als Kennzeichnungselement nur Produkte und nicht Dienstleistungen ab, so dass sich der Gesetzgeber 1995 veranlasst sah, den Begriff Marke als den umfassenderen Begriff einzuführen. Die Kennzeichnung eigener Produkte geht schon bis ins Mittelalter zurück. Die Hauptformen der Marke sind die Wort- und Bildmarken sowie die Kombination daraus. In den letzten Jahren sind andere Formen wie Hörmarken, Slogans, Geruchsmarken, Farbmarken und ähnliche dazu gekommen.

Eine geschützte Marke entfaltet regelmäßig nicht  aus ihrer bloßen Existenz heraus eine rechtliche Schutzwirkung, erst mit der Eintragung der Marke auf den Antrag des Markeninhabers hin können Rechtswirkungen entstehen.  Ausnahmen von diesem Eintragungserfordernis stellen Marken dar, die durch ihre erheblichen Bekanntheitsgrad Verkehrsgeltung erlangen oder als notorische (bekannte) Marken gelten. Zu einem ganz überwiegenden Teil sind Marken als sogenannte Registermarken durch Eintragung entstanden.

Eine Marke eintragen - wie geht man am sinnvollsten vor?

Zunächst muss man bestimmte Vorfragen klären:

  • Ist die vorgesehene Marke überhaupt noch verfügbar?
  • Werden durch sie möglicherweise andere Schutzrechte Dritter verletzt?
  • Wie sieht es im Marken-Umfeld aus?
  • Wie schützt man später die eingetragene Marke?

Dem ersten Punkt,der Markenrecherche kommt eine immanent wichtige Bedeutung zu. Markenkollisionen mit bereits eingetragenen Marken können zu profunden rechtlichen Auseinandersetzungen und zu Ansprüchen des älteren Markeninhabers gegen den neuen Antragssteller führen. Hier drohen dann hohe Kosten und komplizierte Gerichtsverfahren, die den Wert der möglichen Markeneintragung um ein Vielfaches übersteigen können. Leichtfertige Anträge sollten daher unterbleiben.

In Deutschland zuständig für die Eintragung von Marken ist das Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitzen in München und Jena. Ein formalisiertes Antragsverfahren ermöglicht gegen Gebühr die Eintragung. Dabei prüft das DPMA keine potentiellen Markenkollisionen, sondern nur die Voraussetzungen, die allgemein an eine Marke gestellt werden, zum Beispiel sogenannte absolute Schutzhindernisse. Markeninhaber müssen selbst kontrollieren, ob ein Neuantrag evtl. eine Altmarke verletzt. Gerügt wird eine solche Verletzung mittels Widerspruchs von Dritten, die meinen, bessere Recht an der Marke zu besitzen. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Neumarke einzureichen.

Guter Rat für die komplexe Materie Markenrecht bei AdvoGarant

Obwohl der Antrag auf Eintragung einer Marke selbst einfach gestellt werden kann und auch Laien meist wenige Probleme bereitet,  sind besonders die Markenrecherche und die spätere Markenüberwachung komplexe Themenbereiche. Mit der Verletzung einer Altmarke riskiert man erhebliche finanzielle Forderungen, die Inhaber von bevorrechtigten Altmarken zu Recht geltend machen können. Am besten also vorher einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Solche finden Sie auf www.advogarant.de.

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