Tagtäglich schließen Verbraucher explizite Rechtsgeschäfte ab. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich entsprechende Verbraucherschutzvorschriften generiert, um im Grunde genommen den Kunden an sich gegenüber Unternehmen zu schützen. Diesbezüglich wird nämlich grundsätzlich von der Annahme ausgegangen, dass ein Endverbraucher in der Regel einem gewerblichen Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen - im geschäftlichen Sinne - unterlegen ist. Der eigentliche Begriff "Verbraucher" ist in diesem Kontext im BGB (§ 13) exakt definiert.
Demnach kommt das Verbraucherrecht genau dann zum Tragen, wenn der Verbraucher als natürliche Person ein entsprechendes Rechtsgeschäft abschließt; der Zweck dieses Rechtsgeschäfts darf dabei aber weder der selbstständigen noch der gewerblichen Tätigkeit des jeweiligen Verbrauchers zugerechnet werden. Um der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Verbraucher auch tatsächlich Rechnung zu tragen, ist das Verbraucherrecht respektive das Verbraucherschutzrecht mittlerweile als ein wesentlicher Bestandteil des Bürgerlichen Rechts anzusehen.
Dabei sollen unterschiedliche Maßnahmen und Sonderregelungen die Endkunden als vermeintlich unterlegene Marktgruppe nachhaltig schützen. Im Fokus des Verbraucherrechts stehen in erster Linie Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens. Insbesondere Bereiche wie zum Beispiel das Fernabsatzrecht bei Telekommunikation und Internet zeigen dabei ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Spezielle Verbraucherrechte sollen diesbezüglich Rechtsgeschäfte gewährleisten, die grundsätzlich fair ablaufen und in einem gesetzlich abgesteckten Rahmen getätigt werden.
Grundsätzlich kommt das Verbraucherrecht allerdings in vielgestaltiger Form zur Anwendung. So äußert es sich zum Beispiel in Gestalt von erleichterten Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten für die Verbraucher, von entsprechenden Klauselverboten oder etwa von verschärften Informationspflichten seitens des Unternehmers. Einen entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Segment Verbraucherschutz hat die Realisierung der EU-Verbraucherrechterichtlinie geliefert.
Dabei ist zum Beispiel das Widerrufsrecht, das in der Vergangenheit immer wieder für Rechtsstreitigkeiten zwischen Endkunden bzw. Verbrauchern und vorzugsweise Webshop-Betreibern sorgte, mit erheblichen Änderungen bedacht worden. So hat die Verbraucherrechterichtlinie nunmehr verbindliche Vorschriften bzw. Regelungen im Hinblick auf den Widerruf von Kontrakten über digitale Inhalte, die aber in diesem Fall eben nicht mittels eines so bezeichneten körperlichen Datenträgers übermittelt werden, geschaffen. In dieses neue Segment fallen zum Beispiel E-Books, Downloads, PDF-Dateien per Email, Musik- und Videostreaming, Downloads oder auch die immer beliebter werdenden Apps.
Der Gesetzgeber behandelt diesbezüglich nun auch Verträge dieser Art wie Verträge über Dienstleistungen. Daher besteht auch hier jetzt prinzipiell ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Allerdings sind dabei gewisse rechtlich bedingte Einschränkungen zu beachten.
Es ist diesbezüglich immer empfehlenswert, sich bei Fragen rund um das äußerst komplexe Thema Widerrufsrecht an einen fachspezifischen Anwalt zu wenden. Das Unternehmen AdvoGarant vermittelt Rat- und Hilfesuchenden diesbezüglich entsprechend kompetente Ansprechpartner, die bei themenspezifischen Fragestellungen und Problemen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber nicht nur das Widerrufsrecht ist ein diesbezügliches heikles Thema mit entsprechend viel Konfliktpotenzial. Seit die Neuen Medien respektive das Internet verstärkt in nahezu alle Lebensbereiche eingedrungen sind, sorgt das Verbraucherrecht auch zum Beispiel innerhalb der angesagten Online-Marktplätze rund um Ebay & Co für eine sichere Rechtslage.
Ob Kauf oder Tausch - sowohl die Verbraucher als auch die Verkäufer profitieren hier von den gesetzlich abgesteckten Rahmenbedingungen. Auch im Hinblick auf das Thema Reisen kann das Verbraucherrecht wirksam werden. Erst Ende letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich die Verbraucherrechte weiter detailliert respektive verstärkt. So können zum Beispiel Reiseveranstalter nur noch in Ausnahmefällen eine Anzahlung bei einer Pauschal-Reise verlangen, die mehr als ein Fünftel des Endpreises ausmacht (Az.: X ZR 85/12). Weitere maßgebliche Vorschriften des Verbraucherrechts betreffen zum Beispiel zudem die unerwünschte Werbung; auch hier sind spezielle Verbraucherrechte definiert und formuliert worden, um einen entsprechend rechtlichen Rahmen zu bieten. Des Weiteren schützt beispielsweise das im Verbraucherrecht implementierte UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) das allgemeine Interesse an einem stets unverfälschten Wettbewerb.
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