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CFDs - Contracts for Difference - Devisengeschäfte und Termingeschäfte über Online-Broker.

Vor etwa einem guten Jahrzehnt wurden Düsseldorfer Gerichte massiv mit Schadensersatzklagen geschädigter Anleger überzogen. Bei den Klägern handelte es sich um Opfer perfekter Telefonakquise. Selbsternannte Börsenfachleute bei denen es sich tatsächlich lediglich um sehr gut ausgebildete Telefonverkäufer handelte, priesen ihre Dienstleistungen übers Telefon an. Viele Anlegerschützer glaubten, dass diese Branche durch die seinerzeitige Klagewelle, die von einer Unzahl parallel eingeleiteter Strafverfahren begleitet wurde, ausgerottet war. Dies ist ein Irrtum. Die Branche ist noch sehr aktiv.

Auch heute werden wirtschaftlich besser gestellte Mitbürger von Investment GmbHs unaufgefordert angerufen. Im Rahmen dieser unzulässigen Kaltakquise gelingt häufig das Ziel des vermeintlich hoch spezialisierten Anlageberaters.

Der Angerufene wird Kunde eines ausländischen Online-Broker-Unternehmens oder einer zweifelhaften, in Deutschland ansässigen Kapitalanlagefirma.

Die unzähligen Investment GmbHs haben und hatten sich darauf spezialisiert das Geld der Anleger internationalen Brokergesellschaften oder stark risikobehafteten Kapitalanlagefirmen zur Verfügung zu stellen. Tatsächliches Ziel ist das Kapital der Kunden dann innerhalb weniger Monate oder Jahre zu vernichten. Häufig werden die Kunden im Verlauf der Geschäftsverbindung dazu überredet den Handel an der Börse vom Deutschen Vermittlungsunternehmen durchführen zu lassen.

Auf für den Kunden nicht verständlichen Kontoauszügen werden ihm dann Gewinne und Verluste an angeblichen Börsen vorgerechnet. Schließlich ist das Geld verloren. Angebliche Verluste beim Broker und/oder Kursverluste. Im Fall von Kapitalanlagegesellschaften ist der wirtschaftliche Niedergang Programm des Gesellschaftsvertrages.

In dieser Art und Weise kann scheinbar auf legale Weise Geld ungestraft vernichtet werden.

CFDs - Contracts for Difference, (Differenzgeschäfte), Devisengeschäfte und Termingeschäfte über Online-Broker sind jedoch häufig und entgegen den Ausführungen der Telefonverkäufer gar nicht an der Börse gehandelt worden. Simultane Kursabrechnungsprogramme hinterließen diesen Eindruck, gleichwohl wurden Kursbewegungen nur vereinzelt staatlich überwachten Börsen angeglichen. Die nähere Analyse mag dann zu dem Ergebnis führen, dass tatsächlich Kosten und Gebühren eines völlig unsinnigen daytradings oder nicht mehr gerechtfertigter Transaktionen das Kapital planmäßig vernichteten. OTC-Handel gegen den Anleger. Die Vertragspartner sind - für den Anleger nicht erkennbar - die Gegenspieler. Der Broker wettet gegen seinen eigenen Kunden!

Wenn der Broker dann auch noch mit dem Vertrieb in Deutschland unter einer Decke steckt, kann man auch von Betrug sprechen. Das sich das vermeintlich beratende Unternehmen mit dem Broker oder der Kapitalgesellschaft auch noch die Gebühren teilt, ist in solchen Konstellationen nicht unüblich.

Planmäßig ist dann auch noch das Vermittlungsunternehmen in Deutschland nach kurzer Zeit pleite.

Der Anleger steht ratlos vor dem Trümmerhaufen seiner Anlage. Das internationale Broker-Unternehmen ist weit weg. Viele glauben dann es könne keiner helfen und „stecken den Kopf in den Sand“. Schlimmstenfalls ist der Anleger vom Beratungsunternehmen gleich noch zu einem Anwalt vermittelt worden, der dann erfolglos den Vermittler verklagt hat.

Es gelingt nicht immer, aber oft kann der Anleger sein Geld zumindest teilweise zurück bekommen. Dazu braucht er als erstes den Rat unabhängiger und versierter Experten.

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RA Martin J. Haas

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