Insolvent in der Corona-Krise - Ein Leitfaden für Selbstständige
Wenn eine Insolvenz droht, stehen Selbstständige vor einer großen Herausforderung mit vielen Fragen. Die Corona-Pandemie trifft umso mehr Unternehmer*innen unerwartet und konfrontiert Betroffene mit vielen Unsicherheiten: Ab wann ist man zahlungsunfähig, was sollte man bei einem Insolvenzantrag beachten und was passiert danach?
Durch den Ausbruch von Covid-19 gelten besondere Regelungen, um zu verhindern, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, weil Hilfen der Bundesregierung nicht rechtzeitig ankommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beschließt rückwirkend zum 1. März bis 30. September 2020, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen. Dies gebe Unternehmen die nötige Luft, um Sanierungsbemühungen voranzutreiben und staatliche Hilfen zu erhalten.
Im Regelfall ist ein Unternehmen dann zahlungsunfähig, wenn es innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen Liquiditätslücken von 10 % oder mehr aufweist – Ausnahme gilt, wenn sicher zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke in absehbarer Zeit geschlossen werden kann.
Drei Schritte, die durch die Krise führen:
- Durch kompetente Beratung Fehler vermeiden
Gemeinsam mit einer fachmännischen Beratung und bestenfalls einem Team aus verschiedenen Bereichen Blickwinkel und Perspektive erweitern und alle Möglichkeiten feststellen und ausschöpfen.
Das Ziel der Beratung sollte die Sicherstellung der finanziellen Sanierung sein - Restschuldbefreiung.
Kommt möglicherweise eine Privatinsolvenz in Betracht, sollten folgende Voraussetzungen dafür erfüllt sein:
- die selbstständige Tätigkeit muss vor der Stellung des Insolvenzantrags beendet sein,
- die Zahl der Gläubiger beschränkt sich auf maximal 19
- die Schulden stammen nicht aus einem arbeitsrechtlichen Schuldverhältnis.
- Wissenswertes vor der Beantragung einer Insolvenz
Alle Zahlungen an Gläubiger sollten eingestellt werden - auch, wenn man noch gerne einige Gläubiger zufriedenstellen möchte.
Zudem ist zu beachten, ob noch Sozialabgaben an Angestellte ausstehen. Diese ausstehenden Sozialabgaben zählen nämlich nicht zur Restschuldbefreiung, sondern bleiben Schulden.
Bedenken Sie neben dem Insolvenzantrag auch ein Vermögensverzeichnis und eine Übersicht aller Gläubiger aufzustellen. Vergessen Sie die eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben nicht.
- Der Insolvenzantrag läuft - was nun?
Ein Insolvenzverfahren kann sich bis zu 6 Jahre erstrecken. Dies hängt von den festgestellten Forderungen, der Unternehmensgröße und auch vom Verhalten der Gläubiger ab. Ist die Insolvenz beantragt, ist es die Pflicht des Insolvenzverwalters, seinen Gläubigern alle sechs Monate über den Stand des Verfahrens zu informieren. Diese Zeit ist für Betroffene sehr herausfordernd und erfordert viel Geduld und Mitwirkung - am Ende des Verfahrens sind Sie schuldenfrei.
Über den Autor
Brabanter Straße 53
50672
Köln
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
Die Pfändung - sie ist die staatliche Beschlagnahme von Geld oder Eigentum des Schuldners zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen. Nicht immer jedoch darf sie angewandt werden. Mit Eröffnung der Insolvenz gilt automatisch der Pfändungsschutz für den Schuldner.
Weiterlesen
-
Die Wohlverhaltensphase, abgekürzt WVP ist der im Insolvenzrecht festgelegte Zeitraum, in dem sich der Schuldner als insolventer Verbraucher an gesetzlich vorgegebene „Obliegenheiten“ halten muss. Der allgemein übliche Begriff WVP wird in § 295 der Insolvenzordnung, kurz InsO „..... als Zeitraum zwischen der Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist.....“ bezeichnet. Die WVP beziehungsweise Abtretungsfrist endet mit der förmlichen Erteilung der Restschuldbefreiung.
Weiterlesen
-
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldete Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Erst nach Beendigung des kompletten Verfahrens ist der Schuldner offiziell schuldenfrei.
Weiterlesen
-
Auch während der Privatinsolvenz als einem - wenn auch unerfreulichen - zeitlich begrenzten Lebensabschnitt bleibt die Pflicht zur Steuererklärung unverändert bestehen. Für den Insolvenzschuldner stellt sich die Frage, wer in welchem Stadium der Verbraucherinsolvenz dafür zuständig und verantwortlich ist.
Weiterlesen
-
Im Interview: Attila von Unruh zur aktuellen Insolvenz-Situation in Deutschland und was Rechtsanwälte vor eine große Herausforderung stellt. Lesen Sie hier das ganze Interview.
Weiterlesen
-
In dieser Woche hat die Bundesregierung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie weitreichende Gesetzesänderungen an den Vorschriften zum Insolvenzrecht auf den Weg gebracht. Die neuen Vorschriften sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und sind zunächst bis 01. April 2021 befristet.
Weiterlesen
-
Das Insolvenzverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, sich komplett zu entschulden. Aber man kann sich im Behördendschungel ganz schön verheddern.
Weiterlesen
-
Das Insolvenzverfahren in Deutschland ist bürokratisch, dauert lange und der Schuldner muss strenge Auflagen erfüllen. Ist ein Verfahren im EU-Ausland die bessere Alternative?
Weiterlesen
-
Die Restschuldbefreiung kann das Insolvenzverfahren erheblich verkürzen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies in jedem Falle sinnvoll ist.
Weiterlesen
-
Was tun bei Insolvenz des Geschäftspartners? Alarmsignale erkennen und Zahlungsausfälle vermeiden.
Weiterlesen
-
Niederländisches Insolvenzrecht - im passenden Augenblick richtig handeln.
Weiterlesen
-
-
Was tun, wenn der Reiseveranstalter plötzlich insolvent wird?
Weiterlesen