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Gesellschaftsrecht: Vertragsgestaltung - Prozessführung – Verhandeln

Das Gesellschaftsrecht hat in der Praxis im Wesentlichen drei Säulen: Vertragsgestaltung - Prozessführung – Verhandeln. Das gute Verhandeln zahlt sich naturgemäß sowohl in der Vertragsgestaltung, als auch in der Prozessführung aus.

Die Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsverträgen

Die Vertragsgestaltung, respektive die bestmögliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, ist eine zwingende Notwendigkeit. Dies zeigt sich häufig in den späteren streitigen Prozessen zwischen Gesellschaftern. Je besser die Vertragsgestaltung war, umso weniger Streitpotential besteht. 

Umgekehrt zeigt sich in Prozessen zwischen Gesellschaftern häufig, dass diese Streitigkeiten gerade deshalb entstanden sind, weil die ursprüngliche Vertragsgestaltung nicht auf die konkrete Situation bzw. Konstellation abgestimmt war.

Die umfangreiche Erfahrung aus streitigen Prozessen zwischen Gesellschaftern und das dadurch erworbene Know-how können hervorragend in die Vertragsgestaltung eingebracht werden.

Erfahrene Rechtsanwälte wissen genau, über welche Klauseln typischerweise später gestritten wird, wo die Fallstricke sind, was in den Gesellschaftsverträgen enthalten war und was nicht enthalten war, aber besser hätte enthalten sein sollen.

Die wechselseitigen Synergieeffekte der umfangreichen Erfahrungen in der Vertragsgestaltung auf der einen Seite und der streitigen Prozessführung auf der anderen Seite zeichnen einen guten Rechtsanwalt im Bereich des Gesellschaftsrechts aus.

Über den Autor

Horst W. Höfig


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