Erbschaftssteuer bei Lebenspartnerschaft
Barbara Brauck-Hunger
Erbschaftssteuer bei eingetragener Lebenspartnerschaft. Welche Änderungen ergeben sich für den eingetragenen Lebenspartner durch die Steuerreform zum 01.01.2010?
Bereits 2009 haben sich durch das neue Erbschaftssteuerrecht zahlreiche Verbesserungen für den eingetragenen Lebenspartner ergeben. Ein Nachteil blieb: Lebenspartner blieben in der ungünstigen Erbschaftssteuerklasse III mit Steuersätzen von 30 bis 50 %, während Ehepartner die günstigere Steuerklasse I mit Steuersätzen von 7 bis 19 % erhielten. Das hat sich nunmehr durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 geändert. Lebenspartner sind bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Ehepartnern vollkommen gleichgestellt. Das heißt auch für sie gilt die günstigere Steuerklasse I mit Steuersätzen von 7 bis 19 %, ab einem Vermögen über 6 Mio. beträgt der Steuersatz 23 % bis 27 %.
Freibetrag
Lebenspartner erhalten jetzt den gleichen Freibetrag wie Ehepartner. Der Freibetrag beträgt 500.000 €. Ein Lebenspartner, der von seinem verstorbenen Lebenspartner Vermögen bis 500.000 € erbt, muss also keine Erbschaftsteuer bezahlen.
Versorgungsfreibetrag
Erhält der Lebenspartner keine gesetzliche Witwen-/ Witwerrente, erhält er neben dem Freibetrag von 500.000 € noch den zusätzlichen Freibetrag von 256.000 €. Erhält der Lebenspartner eine gesetzliche Witwen-/ Witwerrente wird von dem Versorgungsfreibetrag der Kapitalwert dieser Rente abgezogen. Auch diese Vergünstigung war bislang Ehepartnern vorbehalten. Grund der positiven Änderung: Lebenspartner haben untereinander die gleichen Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepartner. Deshalb mussten sie auch den Versorgungsfreibetrag erhalten.
Familienwohnheim
Ebenso gelten für sie die Vergünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum. Der überlebende Lebenspartner muss für das selbstgenutzte Familienwohnheim keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn er diese 10 Jahre lang selbst bewohnt.
Zugewinngemeinschaft
Für seinen Zugewinnausgleich bei Tod oder Scheidung muss der überlebende Ehegatte normalerweise keine Erbschaftssteuer zahlen. Diese Vergünstigung gilt nach dem neuen Recht jetzt auch für den Lebenspartner. Bislang war diese Vergünstigung Ehegatten vorbehalten.
Hausrat und Schmuck
Für Hausrat erhält der Lebenspartner jetzt den gleichen Freibetrag wie ein Ehegatte, also 41.000 €. Zusätzlich erhält er für weitere "bewegliche körperliche Gegenstände" einen Freibetrag von 12.000 €. Hierzu zählen beispielsweise Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte und Tiere. Bislang hatte der Lebenspartner für Hausrat und weitere "bewegliche körperliche Gegenstände" zusammen nur den geringen Freibetrag von insgesamt 10.300 €.
Exkurs: Einkommenssteuer
Das Ehegattensplitting war bei der Einkommenssteuer weiterhin nur Eheleuten vorbehalten. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 war dies nicht zulässig: Lebenspartner sind ebenso wie Ehepartner zu behandeln, auch Ihnen steht das Ehegattensplitting zu. Nunmehr sind im auch im Einkommensteuerrecht Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt.
Über die Autorin
Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Bachweg 55
65366
Geisenheim
Zum Profil
Weitere Artikel der Autorin (6)
-
Familienrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Die Lebenserwartung wird immer höher, leider aber auch die Möglichkeit ein Pflegefall zu werden.
Weiterlesen
-
Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.
Weiterlesen
-
Erbschaftssteuer- und Schenkungsrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.
Weiterlesen
-
Familienrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Weiterlesen
-
Familienrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
Der Adoptierte hat heute gegenüber seinen Adoptiveltern die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte wie ein leibliches Kind. Umgekehrt haben diese die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber ihrem adoptierten Kind. Der Adoptierte hat gegenüber seinen leiblichen Eltern keinerlei Erb- und Pflichtteilsrechte, diese haben umgekehrt ebenso keine Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber dem adoptierten Kind.
Weiterlesen
-
Familienrecht
Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger
In der multikulturellen Gesellschaft sind binationale Ehen normal und alltäglich. Was aber im täglichen Leben einfach ist und oft nach den Landessitten des Landes in dem man lebt abläuft, ist in Fragen des Erbrechtes komplizierter.
Weiterlesen
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
Sie haben geerbt, sind auf den Nachlass jedoch nicht angewiesen? Sie überlegen daher, Ihr Erbe einem guten Zweck zukommen zu lassen? Dann können Sie von Steuerentlastungen profitieren.
Weiterlesen
-
Der unentgeltliche Erwerb von Kulturgütern ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. So soll verhindert werden, dass Erben oder Beschenkte wegen der Steuerbelastung gezwungen sind, an ausländische Personen zu veräußern.
Weiterlesen
-
Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt neue Regelungen für Betriebsvermögen. Privatvermögen sind nicht betroffen. Bei Immobilien ist die Besteuerungsgrundlage deren Verkehrswert. Für Vermögen bis zur Höhe des Freibetrages - 500.000 € bei Ehegatten - braucht keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag fällt alle 10 Jahre neu an.
Weiterlesen
-
Firmenerben müssen den ererbten Betrieb fünf Jahre weiterführen. Dann wird der Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Verstößt ein Firmenerbe innerhalb von 5 Jahren gegen die Behaltensregelung - stellt er seinen Betrieb ein oder veräußert er ihn - muss er die Steuer anteilig nachzahlen.
Weiterlesen
-
Die Erbschafts- und Schenkungssteuerreform von 2009 wurde zum 1. Januar 2010 geändert. Welche Änderungen ergeben sich nun für den Einzelnen?
Weiterlesen
-
Die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, zum 1. Januar 2010 wurde nochmal nachgebessert.
Weiterlesen
-
Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner geltenden Fassung in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt.
Weiterlesen
-
Für die Übertragung von Betriebsvermögen lässt die geplante Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer nichts Gutes erwarten.
Weiterlesen
-
Testamentarische Verfügungen und ihre steuerlichen Auswirkungen.
Weiterlesen
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Schweiz - die Steuerhoheit liegt bei Kantonen und Gemeinden.
Weiterlesen
-
Was tun, wenn Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf Immobilienvermögen anfällt?
Weiterlesen
-
Schenken bleibt die Alternative zum Vererben, gerade bei großen Vermögen.
Weiterlesen
-
Beim Elternhaus ist ein steuerfreier Erwerb möglich.
Weiterlesen
-
Durch die Erbschaftssteuer profitieren nicht nur die Erben sondern auch der Staat von einer Erbschaft.
Weiterlesen
-
Richtig Vererben und Verschenken nach der Erbschaftssteuerreform.
Weiterlesen
-
Eine Erbschaft kann Freude und Last zugleich sein, eine Schenkung ist oft die bessere Option.
Weiterlesen
-
Erbrechtliche und steuerliche Auswirkungen des Güterstandes der Gütertrennung.
Weiterlesen
-
Gestaltungen zum Güterstand zwischen Ehegatten - Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Weiterlesen
-
Steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen.
Weiterlesen