Gestaltungselemente der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die richtige Unternehmensnachfolge zu gestalten, ist eine Lebensaufgabe, vor der viele Unternehmer nur ein Mal im Leben stehen. Dabei muss der übertragende Unternehmer den Überblick behalten. Neben der rechtlichen Komplexität, die sich in einem Zusammenspiel von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und allumfassendem Steuerrecht zeigt, sind bei jeder Unternehmensnachfolge auch strategische und emotionale Elemente zu beachten.
Eingangs stellt sich die Frage, welcher der richtige Zeitpunkt für die Unternehmensnachfolge ist. Der Unternehmer muss sich bewusst machen, dass der Zeitpunkt von ihm selbst bestimmt werden kann und sollte. Wartet er ohne Vorsorgemaßnahmen bis zum Tod, wird durch die gesetzliche Erbfolge die Vermögensnachfolge eingeleitet. Soll dies nicht nach dem gesetzlichen - die individuellen Wünsche des Erblassers nicht berücksichtigenden - Leitbild erfolgen, muss eine erbrechtliche Verfügung getroffen werden.
Diese sollte dem Vermögens des Erblassers und den verschiedenen emotionalen und persönlichen Verknüpfungen gerecht werden. Dabei ist ein weiter Blick in die Zukunft erforderlich, da die Steuerung des Erbfalls entsprechend dem Wunsch des Erblassers nach dessen Tod sehr eingeschränkt ist. Über testamentarische Regelungen lässt sich zwar ein nachhaltiges „Wirken“ des Erblassers fixieren, zum Beispiel durch Implementierung eines Testamentsvollstreckers, eines Beirats (bei gesellschaftsrechtlichen Strukturen) oder durch Einrichtung einer Stiftung. Eine weitergehende Einflussnahme ist aber regelmäßig nicht mehr möglich.
Der auf der Hand liegende Vorteil, auf den Unternehmensnachfolger auch nach Übertragung noch positiv einwirken, ihm Geleit gewähren und ihn weiter fördern zu können, wird flankiert durch weitere positive Aspekte:
Zum Einen ist dies die Möglichkeit des Unternehmers, die Unternehmensnachfolge langsam und sukzessive durchzuführen. Er kann sich Stück für Stück aus der Unternehmensverantwortung zurückziehen und muss nicht bis zu seinem Tod die Verantwortung tragen. So ist die Bürde für den Nachfolger auch zunächst kleiner und er muss nicht ad hoc alles alleine schultern.
Zum Anderen lässt sich die lebzeitige Unternehmensnachfolge als empfehlenswerte Pflichtteilsvermeidungsstrategie ausbauen. Pflichtteilsberechtigte haben nicht nur den im Pflichtteilsrecht verankerten Pflichtteilsanspruch auf unmittelbare (wertmäßige) Mindestbeteiligung am Nachlass auch und gerade gegen den Willen des Erblassers. Darüber hinaus partizipieren sie auch an Verfügungen und Schenkungen des Erblassers zugunsten Dritter, die dieser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod unentgeltlich, und damit unter „Aushöhlung des Nachlasses“, vorgenommen hat. Da dieser so genannte Pflichtteilsergänzungsanspruch über den Lauf der Jahre wertmäßig abschmilzt, bietet er Gestaltungspotenzial.
Sind zwischen einer Schenkung (beispielsweise lebzeitige Beteiligung des einen Kindes am Unternehmen) und Tod acht Jahre vergangen, wird der Wert der Schenkung linear über diesen Zeitraum für die Hinzurechnung bei der Pflichtteilsergänzung abgeschmolzen. Er fällt also nur noch mit 20 Prozent ins Gewicht. Nach zehn Jahren hat die Schenkung pflichtteilsrechtlich grundsätzlich keine Relevanz mehr.
Auch das Steuerrecht kennt eine solche Zehn-Jahres-Frist, die durch die lebzeitige Unternehmensnachfolge durch den Steuerpflichtigen positiv genutzt werden kann. Alle zehn Jahre erneuern sich der persönliche Freibetrag der bedachten Personen, bei begünstigtem Betriebsvermögen zudem der sogenannte Abzugsbetrag über 150.000 Euro. So ermöglicht das Erbschaftssteuerrecht dem Unternehmer die sukzessive Übertragung von Vermögen in die nächste Generation unter mehrfacher Ausnutzung der Freibeträge.
Wer also früh agiert, schützt sein Vermögen vor unliebsamen Liquiditätsbelastungen. Allerdings muss bei der lebzeitigen Unternehmensnachfolge regelmäßig im Blick gehalten werden, dass der Senior seine eigene Altersversorgung nicht aufs Spiel setzt. Die richtige Unternehmensnachfolge hat also neben der Vermögensstrukturierung für die Nachfolger auch - und besonders - die Versorgung der Senioren im Fokus.
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