Unternehmensnachfolge in Familiengesellschaften
Familiengesellschaften bieten sowohl wirtschaftlich und zivilrechtlich gute Möglichkeiten zur sinnvollen Gestaltung gleitender Vermögensübertragungen und zur Beteiligung mehrere Nachfolger an einem (einheitlichen, zusammengefassten) Vermögen.
Sie möchten Ihr Familienvermögen angesichts von Haftungs- Steuer- und Nachfolgerisiken in der Familie erhalten und in die nächste Generation führen? Vielleicht ist dann die Familiengesellschaft genau das Richtige für Sie.
Der Vermögensinhaber bringt sein Vermögen in die Familiengesellschaft ein. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder Erbschaft auf Familienangehörige wie zum Beispiel Ehegatten, Kinder oder Enkel übertragen. In der Folge kann ein individueller Nachlassplan entwickelt werden, der stufenweise und rechtssicher umgesetzt wird.
Vor allem aus folgenden Gründen ist eine Familiengesellschaft sinnvoll:
- Die Familiengesellschaft bietet eine elegante Möglichkeit das Vermögen zusammenzufassen, mit dem Ziel dieses für die folgenden Generationen zu sichern. Im Gesellschaftsvertrag können viele Lebenssachverhalte wie zum Beispiel Geschäftsführung, Tod, Abfindung nach Wunsch des „Gründers“ geregelt werden, so dass unliebsame Ereignisse ausbleiben.
- Die Aufteilung des Vermögens durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist eine wesentliche Besserstellung in Bezug auf die Teilbarkeit des Vermögens. Durch die Regulierung im Gesellschaftsvertrag kann der Einfluss des „Übergebers“ im Verhältnis zum „Übernehmer“ genau definiert werden, so dass das Verhältnis der Beteiligten zueinander optimal gestaltet werden kann.
- Die Familiengesellschaft bietet sowohl ertrags- als auch erbschaftsteuerlich gute Möglichkeiten steuerlich positive Effekte zu erzielen. In der Ertragsteuer können jährliche Grundfreibeträge (z.B. bei Übergabe auf Abkömmlinge), in der Erbschaftsteuer Freibeträge mehrfach genutzt werden (alle 10 Jahre).
Folgende Effekte können sich ergeben:
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Sicherstellung Vererbung in gerader Linie
- Minderung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrisiken
- Ertrags- und schenkungsteuerliche Optimierung
- Saubere Trennung von Betriebs- und Privatvermögen
Familiengesellschaften können sowohl in Form von Personengesellschaften als auch in Form von Kapitalgesellschaften auftreten.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung sollten Sie sich in jedem Fall an einen Berater, Rechtsanwalt oder an eine Kanzlei wenden.
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