Neues Unterhaltsrecht „zwingt“ Frauen zum Abschluss eines Ehevertrages.
Zwei Drittel der Deutschen glauben an die „Liebe des Lebens“, so das Ergebnis einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach. Im Überschwang der Gefühle wird verdrängt, dass zum Beispiel in Großstädten nahezu jede zweite Ehe scheitert. Fester Bestandteil jeder Hochzeitsvorbereitung sollte daher der Abschluss eines Ehevertrages sein. Vor dem Schicksal, als Geschiedene mit einem vierjährigen Kind wieder voll arbeiten gehen zu müssen, bewahrt Sie nach heutiger Rechtsprechung nur ein Ehevertrag.
Die Unterhaltsreform im Jahr 2008 verfolgte das Ziel, die unüberschaubare und in vielen Bereichen zu komplizierte Rechtsprechung zum Thema „Unterhalt“ zu vereinfachen und an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Nach der ersten Scheidung wird oftmals eine neue Familie mit Kindern gegründet, die zu versorgen ist. So kann es vorkommen, dass „klassische“ Hausfrauen im Falle einer Scheidung keinen Unterhalt bekommen. Stattdessen müssen sie sich mit über 50 Jahren nach einer Festanstellung umsehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Manche nennen es Zweitfamilie, andere Patchwork-Familie, Regenbogenfamilie und so weiter. Fest steht, dass viele Geschiedene zumindest noch ein weiteres Mal eine Familie gründen. Dann bleibt der Ex-Partner unterhaltstechnisch oftmals auf der Strecke. Eine Entwicklung, die die Gründerin des Unternehmerinnen-Netzwerks NURMO, Katrin Riediger, nur bestätigen kann und die sie mit Sorge erfüllt: „Not statt Leidenschaft treibt viele Frauen nach der Trennung in die Selbstständigkeit. Oft ist es die einzige Möglichkeit, eine Einnahmequelle zu finden, da der Arbeitsmarkt nicht auf diese Frauen wartet.“ Das Gleiche dürfte aber auch für viele Männer in diesem Alter gelten.
Warum kann ein Ehevertrag so etwas wie ein Schutzbrief oder eine Versicherung sein? Was für das Auto selbstverständlich ist, sollte auch bei einer Heirat zur Normalität werden. Niemand verursacht beispielsweise mehr Unfälle, nur weil er versichert ist. Warum dann nicht auch die Folgen einer möglichen Scheidung einvernehmlich regeln, bevor im Streit eine vernünftige Lösung nicht mehr möglich ist? Die Eheschließung ist ein Vertragsschluss mit weitreichenden Folgen. Weil kein Fall wie der andere ist, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
Der beste Ehevertrag ist übrigens der, den man/frau nicht braucht.
Sofort-Beratersuche
AdvoGarant Artikelsuche