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Im Eherecht wird an vielen Stellen eine notarielle Beurkundung benötigt

Auch eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft unterliegen in Deutschland bestimmten Rechtsnormen, die speziell für Ehepartner formuliert sind und gelten. Diese Rechtsvorschriften sind im so bezeichneten Eherecht dokumentiert. Im engeren Sinne wird die Begrifflichkeit Eherecht aber nur für Normen genutzt, die sowohl die Begründung (Eheschließung) als auch die Beendigung einer Ehe (Scheidung) sowie die jeweilige Beziehung der beiden Ehepartner untereinander reglementiert.

Dabei ist das Eherecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Teil des 4. Buches im Rahmen des Familienrechtes enthalten; maßgeblich sind hier die Paragraphen 1297 bis 1588. Regelungen und Vorschriften zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sind demgegenüber im so bezeichneten Lebenspartnerschaftsgesetz zu finden. Wenn dabei zum Beispiel gemeinschaftliche Vermögenswerte von den jeweiligen Ehepartnern oder Partnern generiert bzw. geschaffen werden, muss diesen Unterfangen auch im Hinblick auf die Zukunft respektive auf zukünftige Entwicklungen sinnvoll geregelt sein. Diesbezüglich bieten sich Partnerschaftsverträge (für gleichgeschlechtliche und nichteheliche Partner) oder aber Eheverträge als probates Mittel an, um entsprechende Regelungen festzulegen und zu dokumentieren.

Um die Wirksamkeit und damit die Rechtsgültigkeit von Verträgen dieser Art herzustellen, ist allerdings grundsätzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich. Aber auch bei der etwaigen Auflösung solcher Partnerschaften ist eine Beurkundung von Scheidungsfolgevereinbarungen oder Auseinandersetzungsverträgen im Regelfall zwingend notwendig.

Das Eherecht kommt oftmals in Kombination mit dem Beurkundungsrecht zur Anwendung

Innerhalb des Eherechts kommt es daher also zu einer rechtlichen Kombination mit dem Beurkundungsrecht. Vor allem beim Aufsetzen sowie dem Abschluss von Eheverträgen ist das Beurkundungsrecht neben dem Eherecht ein wichtiger formaler Bestandteil. Eheverträge können daher grundsätzlich auch nur bei einem Notar geschlossen werden, da nur unter dieser Voraussetzung eine qualifizierte sowie unabhängige Beratung aller Beteiligten ohne etwaige Übervorteilung gewährleistet werden kann.

So können die Ehegatten durch einen notariellen Ehevertrag zum Beispiel anstelle des vom Gesetz her vorgegebenen Güterstands der Zugewinngemeinschaft zwischen zwei weiteren so bezeichneten Vertragsgüterständen des BGB wählen: zur Auswahl stehen dabei die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.

Eherecht: Ein Ehevertrag muss grundsätzlich notariell beurkundet werden

Gerade dem Ehevertrag kommt im Rahmen des Eherechts dann auch eine besondere Bedeutung zu. Dabei gilt es bei einem Ehevertrag entsprechende Formerfordernisse einzuhalten; bestimmte Vereinbarungen innerhalb eines Ehevertrags bedürfen diesbezüglich zwingend einer notariellen Beurkundung, damit überhaupt die Wirksamkeit gegeben ist.

Bei folgenden eherechtlichen Szenarien bzw. Vereinbarungen kommt das Beurkundungsrecht zur Anwendung:

  • Vereinbarungen über die Gütertrennung.
  • Vereinbarungen über den so bezeichneten Zugewinnausgleich.
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich.
  • Sofern während einer Ehe, also vor einer etwaigen Scheidung, Vereinbarungen getroffen werden, die den nachehelichen Unterhalt betreffen, müssen auch diese notariell beurkundet werden.
  • Das Beurkundungsrecht kommt auch bei Vereinbarungen zum Tragen, innerhalb derer Eigentumswohnungen und Grundstücke belastet oder übertragen werden sollen.
  • Soweit ein ausländischer Partner beteiligt ist, muss zudem die Vereinbarung, welches Recht jeweils zur Anwendung kommt, notariell beglaubigt werden.

Im Eherecht werden nur beurkundete Vereinbarungen wirksam

Wird das Eherecht und das Beurkundungsrecht bei den besagten Vereinbarungen nicht konsequent kombiniert, und beispielsweise eine entsprechende Vereinbarung ohne eine notarielle Beurkundung geschlossen, wird diese in keinem Fall wirksam. Das bedeutet, dass sich im Streitfall keiner der beiden Ehepartner auf die jeweilige Vereinbarung berufen kann.

Durch die durch das Beurkundungsrecht erzwungene notarielle Beurkundung im Hinblick auf das Eherecht soll daher grundsätzlich gewährleistet werden, dass die beiden Ehepartner umfassend über die Risiken und Folgen der jeweiligen Vereinbarung respektive Regelung aufgeklärt werden. Auf das Eherecht spezialisierte Rechtsanwälte und Notare vermittelt in Deutschland dabei das Unternehmen AdvoGarant.

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