Cumulus-Fonds
Missstände bei Cumulus-Fonds führten zur Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus.
Etliche Anleger haben in den neunziger Jahren Beteiligungen an Cumulus-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt, haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Vielmehr stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Cumulus-Fonds - wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektechecks bereits 1993 prognostiziert - „um ein überteuertes Angebot“ handelte, „das im Vergleich zu vielen anderen Immobilienfonds etliche zusätzliche Risiken beinhaltet.“ Die im Laufe der nachfolgenden Jahre eingetretenen immensen Missstände führten zwischenzeitlich zu der Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus.
Vielen Anlegern sind die im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung bestehenden Risiken nicht bewusst. Die Gesellschafter haften für die Schulden ihres Cumulus-Fonds unbegrenzt, anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privaten Vermögen. Recherchen haben ergeben, dass bei allen Cumulus-Fonds hohe - zumeist den Wert der Immobilie weit übersteigende - Bankdarlehen aufgenommen wurden.
Vor diesem Hintergrund besteht nunmehr für alle Anleger, die noch Gesellschafter sind, ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko.
So wurden beispielsweise Gesellschafter des Cumulus-Fonds Mönchengladbach seitens der Geschäftsführung, der Fa. ALWOG GmbH, Ludwigshafen vor eine unangenehme die Wahl gestellt. Die Gesellschafter sollten 3.700 Euro Sanierungsbeitrag (pro 15.000-Euro-Anteil) zahlen. Anderenfalls würden sie von der Bank mit über 8.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Zwischenzeitlich wurden auch die Gesellschafter der Cumulus-Fonds Neue Bundesländer Nr. 1 sowie Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt seitens der Geschäftsführung zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen aufgefordert.
Nur durch die Bündelung der Gesellschafterinteressen und Bildung einer schlagkräftigen Gemeinschaft wird es möglich sein, der drohenden Haftungsfalle zu entkommen. Der Zweck der nunmehr gegründeten Aktionsgemeinschaft ist, die einzelnen Gesellschafter der Cumulus-lmmobilienfonds zusammen zu schließen.
Die Aktionsgemeinschaft Cumulus will bei Gesellschafterversammlungen Mehrheitsbeschlüsse erreichen.
In diesem Zusammenhang sollen folgende Ziele verwirklicht werden:
-
Abwahl der bestehenden Geschäftsführung;
-
Erhebung der wirtschaftlichen Situation und Beseitigung der Missstände;
-
Durchsetzung von Schadensersatz gegen Initiator / Geschäftsführung und Banken unter Aufarbeitung der Unterlagen;
-
Beschränkung der Haftung;
-
Ausstieg aus der Immobilienbeteiligung.
Gesellschaftern, in deren Fällen bis dato noch kein Vergleich mit der finanzierenden Bank geschlossen werden konnte, ist zudem ein bankenrechtliches Vorgehen anzuraten. Hier konnten in der Vergangenheit bereits erhebliche Darlehensreduzierungen bis zu 100 Prozent erzielt werden. Selbst wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, ist ein Vorgehen noch möglich.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Nachrangdarlehen werden oft gegenüber Anlegern zur Zeichnung beworben, ohne dass die agierenden Berater auch nur mit einem Wort unmissverständlich den Anleger auf das auch bestehende Totalausfallrisiko hingewiesen haben.
Weiterlesen
-
Die Insolvenzen von Schiffsfonds setzen sich scheinbar unvermindert fort.
Weiterlesen
-
HCI Renditefonds IV: MS Berta in der Insolvenz – MPC Capital trennt sich von HCI-Anteilen.
Weiterlesen
-
Anleger der Solarworld AG erleben derzeit eine Art Sonnenfinsternis.
Weiterlesen
-
Viele Anleger, die Aktien am First Quotation Board der Frankfurter Börse erworben haben stehen vor dem nichts.
Weiterlesen
-
Offene Immobilienfonds: Wurden Sie ordnungsgemäß beraten?
Weiterlesen
-
Erfolg von Verbraucherschützern gegen GMAC-RFC Servicing GmbH: „Baufiligenz" Kredite nicht vollstreckbar.
Weiterlesen
-
Für zehntausende Anleger offener Immobilienfonds endet das Investment mit einer schlechten Nachricht: Ihr Fonds wird aufgelöst.
Weiterlesen
-
Bankenhaftung bei Finanzierung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds - auch SAB-Fonds sind betroffen.
Weiterlesen
-
Phönix - Pleite: Entschädigungsansprüche gegen Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sind fällig.
Weiterlesen
-
Prüfung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen für offene Immobilienfonds.
Weiterlesen
-
Worauf geschädigte Lehman-Anleger jetzt achten sollten.
Weiterlesen
-
Auf Anleger der VIP Medienfonds 2 könnten immense Steuernachzahlungen zu kommen.
Weiterlesen
-
Bank haftet für fehlerhafte Beratung bei Cobold-Anleihen.
Weiterlesen
-
Fallen für die Anleger bei Film- und Medienfonds die letzten Klappen?
Weiterlesen
-
Anlegern in Victory Medienfonds drohen erneut Steuernachzahlungen.
Weiterlesen
-
Missstände bei WGS-Fonds führen zur Bündelung der Gesellschafterinteressen.
Weiterlesen
-
Weiterer Erfolg für die Anleger von Lehman-Zertifikaten - Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigt erstinstanzliches Urteil zu Gunsten der Anleger.
Weiterlesen
-
Der Bundesgerichtshof hat der Klage eines geschädigten Anlegers gegen das US-amerikanische Brokerhaus Pershing LLC. stattgegeben.
Weiterlesen
-
Nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers droht Anlegern, die Lehman-Zertifikate erworben haben, ein Totalverlust.
Weiterlesen
-
Online-Broker: „Kill them with love“ - Tausende Euro über das Telefon verzockt.
Weiterlesen
-
Haftung der Berater auf Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung.
Weiterlesen
-
Berufung vom Oberlandesgericht (OLG) München zurückgewiesen - MWB Vermögensverwaltung Zürich AG wurde zum Schadenersatz verurteilt.
Weiterlesen
-
Durchbruch für VIP Medienfonds-Geschädigte - Commerzbank wird zum Schadensersatz wegen Nichtaufklärung über erhaltene Provision verurteilt.
Weiterlesen
-
CFDs - Contracts for Difference - Devisengeschäfte und Termingeschäfte über Online-Broker.
Weiterlesen
-
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Wirtschaftsprüfer hätte für 2004 kein Testat erteilen dürfen.
Weiterlesen
-
Fundus-Fonds – Möglichkeiten für geschädigte Anleger
Weiterlesen
-
Der Anleger eines Medienfonds ist schutzwürdig und hat - wie auch beim Kauf von Aktienfonds oder Wertpapieren - ein berechtigtes Interesse auf Aufklärung.
Weiterlesen
-
Beratende Bank muss bei Vertrieb von Medienfonds über erhaltene Rückvergütungen informieren.
Weiterlesen