Hygienemängel
Mehr Hygiene- als Verkehrstote in Deutschland - Rechte bei Hygienemängeln im Krankenhaus.
Die Meldungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen mehr oder weniger schwerwiegender Art bei Patienten, die sich einer ambulanten oder stationären Behandlung im Krankenhaus unterziehen mussten, mehren sich. Nicht immer ist den behandelnden Ärzten, dem Pflegepersonal oder der Klinikleitung ein Vorwurf zu machen.
Ursachen hierfür sind aber leider sehr häufig auch Organisationsmängel und Mängel bei der Beachtung der Hygienevorschriften im Zuge von operativen Eingriffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Beispiel einen Chefarzt wegen Hygienemängeln zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25.000 Euro verurteilt. Eine seiner Ärztinnen ließ sich bei der Injektion einer Spritze von einer an Heuschnupfen erkrankten Arzthelferin assistieren, woraufhin der Patient erkrankte (Aktenzeichen VI ZR 158/06).
In Deutschland infizieren sich nach Angaben des Gesundheitsministers bis zu 600.000 Patienten pro Jahr mit gefährlichen Keimen in Krankenhäusern. Ein Großteil der Infektionen ist auf Hygienemängel zurück zu führen. Von den Betroffenen sterben pro Jahr bis zu 15.000 Patienten. Im Straßenverkehr starben 2010 dagegen weniger als 4.000 Menschen. Das heißt der Aufenthalt in einem deutschen Krankenhaus ist bei weitem gefährlicher, als die Teilnahme am Straßenverkehr.
Patienten, die von einer Krankenhausinfektion betroffen sind, sollten unbedingt nach der konkreten Ursache der Infektion fragen und sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Dann kann mittels eines Abgleichs mit der Patientenakte, die der Patient jederzeit einsehen darf, geprüft werden, ob die Angaben korrekt sind und ob gegebenenfalls Dritte für die Infektion verantwortlich sind. Sind Anzeichen für Hygienemängel zu erkennen, sollte sich der Patient von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
Ist ein Patient von einer Infektion betroffen, sollte er umgehend Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte zu wahren. Häufig zeigen sich Infektionen durch ein übermäßiges Anschwellen der von der Infektion betroffenen Körperteile oder durch übliche Krankheitssymptome. Neben dem „Gesundwerden“ muss sich der Patient überlegen, wie er die notwendigen Beweise einer Infektion durch seine zuvor erfolgte Behandlung und eventuelle Hygienemängel sichert.
Patienten müssen ihre Rechte kennen, damit sie sie durchsetzen können.
Nur so ist sichergestellt, dass die Rechte des Patienten letztlich gewahrt werden. Die komplizierten rechtlichen Hintergründe und Voraussetzungen sowie die Auswertung von Patientenunterlagen wird ein Patient, der auch noch unter einer Erkrankung leidet, in den seltensten Fällen kennen oder leisten können. Dadurch vergeht wertvolle Zeit. Die Ansprüche auf Kostenübernahme der Heilbehandlung und insbesondere Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gehen sehr häufig alleine dadurch verloren.
Gut ist, wenn der Patient eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann kann er sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Dieser wird alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um Beweise zu sichern, Rechte zu wahren und letztlich Ansprüche durchzusetzen.
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