Mobbing am Arbeitsplatz - wann verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht?
Mobbing und dessen Auswirkungen sind häufige Gründe, warum sich immer mehr Arbeitnehmer krankschreiben lassen. Allein der durch den Arbeitsausfall entstandene wirtschaftliche Schaden für das jeweilige Unternehmen kann enorme Ausmaße annehmen. Letzten Endes schadet sich jeder Arbeitgeber also selbst, wenn er Mobbing in seinem Betrieb nicht konsequent den Riegel vorschiebt. Doch wo beginnt und endet eigentlich die Mitwirkungspflicht seitens des Arbeitgebers, wenn es um die Vermeidung von Mobbing im Beruf geht?
Was beinhaltet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Bei der Fürsorgepflicht handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Rechtspflicht gemäß § 241 BGB. Ziel ist es, den Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Rücksichtnahme und Schutz am Arbeitsplatz zu bieten. Dies betrifft unter anderem die Gesundheit sowie das Persönlichkeitsrecht der Angestellten - beides Komponenten, die beim Mobbing angegriffen werden.
Was ist unter Mobbing am Arbeitsplatz zu verstehen?
Grundsätzlich ist Mobbing weder ein juristischer Begriff noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Somit existiert keine allgemein gültige gesetzliche Definition dieses Begriffs - wohl aber durch das Bundesarbeitsgericht, das Mobbing in einem Urteil aus dem Jahr 1997 wie folgt beschreibt:
„Das systematische Anfeinden, Schikanieren oder die Diskriminierung von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“
(Quelle: http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Neuer_Artikel#:~:text=Unter%20Mobbing%20ist%20nach%20der,7%20ABR%2014%2F96).
Auch der Europäische Gerichtshof hat den Begriff des Mobbings im Rahmen verschiedener Urteile näher präzisiert und bezeichnet Mobbing als „ungebührliches Verhalten, das über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt“
(Quelle: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~EuGH-geht-gegen-Mobbing-vor~#:~:text=Der%20Begriff%20des%20Mobbings%20umfasse,ist%2C%20der%20notwendigerweise%20eine%20gewisse).
Auch, wenn im Arbeitsrecht bislang keine allgemein gültige Definition vorliegt, was unter Mobbing zu verstehen ist, so verstößt es in jedem Fall jedoch gegen die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Pflicht, keine Handlungen durchzuführen, die dem Unternehmen an sich Schaden zufügen. Daher muss eine mobbende Person damit rechnen, eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung zu erhalten, wenn sie bereits öfter wegen Mobbing abgemahnt wurde.
In Sachen Strafrecht ändert sich der Sachverhalt jedoch, wenn der gemobbten Person gesundheitliche oder finanzielle Schäden aus dem Mobbing entstanden sind. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, beispielsweise in Form von Schmerzensgeld.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Fall von Mobbing
Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. Er muss alle arbeitsrechtlichen Mittel einsetzen, um weitere Mobbing-Handlungen zu verhindern. Hierzu zählen unter anderem die Ermahnung, die Abmahnung sowie eine Kündigung des mobbenden Angestellten. Auch Vorgesetzte des Opfers sind vor solchen Sanktionen nicht geschützt. Insbesondere, wenn sie Ihre Machtposition ausnutzen, sind arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen direkt Vorgesetzte möglich.
Ziel ist es, die betroffene Person vor weiteren Mobbing-Angriffen zu schützen. Eben dies fällt in den Bereich der Fürsorgepflicht aus Sicht des Arbeitgebers und sollte - allein aus Gründen des Betriebsklimas - daher eine Selbstverständlichkeit sein.
Was geschieht bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht?
Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber in die Haftung genommen werden. Dies bedeutet also, dass er mit Schadensersatz, Schmerzensgeld oder einer Entschädigung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte rechnen muss. Im Falle der Verletzung der Fürsorgepflicht ist der Arbeitnehmer darüber hinaus zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und auch dazu, eine Abfindung vom Arbeitgeber einzufordern.
Weisungen aus dem Direktionsrecht als Mobbing?
Häufig scheitern Klage von Arbeitnehmern, die sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlen, daran, dass der Begriff zu weit gefasst ist und sich der jeweilige Sachverhalt vor Gericht nicht zweifelsfrei als Mobbing darlegen lässt. Sollte der Arbeitgeber beispielsweise eine rechtswidrige Kündigung aussprechen, handelt es sich hierbei nicht um Mobbing. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausübt, sofern die Weisungen nicht offensichtlich der Schikane dienen oder willkürlichen Charakter haben.
Aufgepasst: Wenn sich angebliche Mobbing-Handlungen oder eine vermeintliche Verletzung der Fürsorgepflicht nur als Anweisung gemäß Direktions-Recht herausstellen sollten, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, seinerseits Gegenhandlungen zu treffen. Ratsam ist es also, sich in jedem Fall anwaltlich beraten zu lassen
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein aktuelles Thema, auch wenn es gerne tabuisiert wird. Umso wichtiger ist es für Betroffene, sich im Falle von Mobbing an den Arbeitgeber zu wenden. Dieser wiederum ist in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass Mobbing keine Chance an seinem Arbeitsplatz hat - sowohl zum Schutz für seine Mitarbeiter und ein gutes Arbeitsklima als auch aus eigenem Interesse, denn nur psychisch und physisch gesunde Mitarbeiter können bestmögliche Leistung in ihrem Beruf erzielen, wovon am Ende auch der Arbeitgeber profitiert.
Quellen:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/fuersorgepflicht-bei-mobbing-grenzen-und-schadensersatz_76_463104.html
https://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/fuersorgepflicht-arbeitgeber-mobbing/#:~:text=Die%20Verletzung%20der%20F%C3%BCrsorgepflicht%20kann%20zur%20Haftung%20des%20Arbeitgebers%20f%C3%BChren,Entsch%C3%A4digung%20wegen%20Verletzung%20des%20Pers%C3%B6nlichkeitsrechts.&text=Dem%20Arbeitgeber%20kann%20dann%20Abfindung,%C2%A7%20626%2C%20628%20BGB)
https://www.schons-rechtsanwalt.de/mobbing-verletzung-der-fuersorgepflicht-des-arbeitgebers/
https://www.arbeitsschutzgesetz.org/mobbing-am-arbeitsplatz/#Die_Pflicht_der_Unternehmen_Bekaempfung_und_Vorbeugung
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~EuGH-geht-gegen-Mobbing-vor~#:~:text=Der%20Begriff%20des%20Mobbings%20umfasse,ist%2C%20der%20notwendigerweise%20eine%20gewisse
http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Neuer_Artikel#:~:text=Unter%20Mobbing%20ist%20nach%20der,7%20ABR%2014%2F96)
Über den Autor
Brabanter Straße 53
50672
Köln
Das könnte Sie auch interessieren:
-
-
-
Ausgedehnte Pausen zum Rauchen, Small Talk an der Kaffeemaschine oder privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit sind Situationen, die immer wieder in Unternehmen vorkommen. Dieser Artikel klärt, wann ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, wie sich dieser von einem Verstoß abgrenzt und welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten haben kann.
Weiterlesen
-
Im Schadensfall ist der Verursacher zur Haftung verpflichtet - ein Rechtsgrundsatz, der selbstredend auch für Schäden gilt, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Verursacht ein Arbeitnehmer Schäden an Betriebseigentum, kann der Arbeitgeber ihn dafür in Regress nehmen. Dennoch gibt es verschiedene Besonderheiten, die den Regress des Arbeitgebers beeinflussen oder komplett wegfallen lassen.
Weiterlesen
-
Ein normalerweise eher unbedeutendes Thema rückt zu Corona-Zeiten plötzlich in den Fokus der Arbeitswelt Kurzarbeit. Doch kann in der Krise der Arbeitgeber – wie viele glauben – Kurzarbeit einfach einseitig anordnen?
Weiterlesen
-
Die Bedeutung des Home Office hat zu Corona-Zeiten eine ganz neue Dimension erreicht. Nicht nur die Nutzung, sondern auch die Akzeptanz der Arbeit im Homeoffice ist explosionsartig gestiegen und die deutliche Mehrheit aller Fälle hat gezeigt, dass es funktioniert.
Weiterlesen
-
Die Coronakrise hält momentan die Welt in Atem. Vor allem herrscht innerhalb der Bevölkerung eine große Unsicherheit, welche Rechte sie nun in den verschiedensten Lebensbereichen hat. Im Folgenden Ihre Rechte als Selbstständigen, so umfassend, wie es derzeit möglich ist, beurteilt. Die folgenden Ausführungen basieren auf der Interpretation der in Deutschland aktuell geltenden Gesetze, sowie den Veröffentlichungen der zuständigen Behörden.
Weiterlesen
-
Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 1,0 und 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden geleistet – also Arbeitszeit ohne Entlohnung oder Freizeitausgleich. Auf den einzelnen Arbeitnehmer heruntergerechnet sind das durchschnittlich drei Überstunden pro Monat!
Weiterlesen
-
Nicht immer ist die einseitige Freistellung von Trainern, Sportdirektoren oder Spielern zulässig. Findet sie dennoch statt, stellt sich die Frage nach dem Vergütungsanspruch des Betroffenen.
Weiterlesen
-
Wieviel Urlaub am Stück steht mir zu? Wann verfallen Urlaubsansprüche und was kann ich dagegen tun? Die wichtigsten Neuerungen im Bundesurlaubsgesetz 2019!
Weiterlesen
-
Die Wahrung von Betriebsgeheimnissen erfolgt von zwei Seiten. Zum einen sind Angestellte in der Regel durch eine Verschwiegenheitsklausel gebunden. Aber auch Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Geschäftsgeheimnisse durch angemessene Maßnahmen zu schützen. Dies wurde kürzlich auch gesetzlich konkretisiert.
Weiterlesen
-
Was bedeutet das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung im Einzelnen? Kann auch weiterhin eine flexible Arbeitszeit gewährleistet werden und welchen Anforderungen (DSGVO) müssen moderne Zeiterfassungssysteme genügen?
Weiterlesen
-
Die täglich geleistete Arbeitszeit gibt Aufschluss über Überstunden und Mindestlohnvergütung, für deren Nachweis bis dato der Arbeitnehmer verantwortlich war. Das jüngste Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung dürfte dies maßgeblich verändern.
Weiterlesen
-
BAG erschwert die Berufung auf Ausschlussfristen
Weiterlesen
-
Im Rahmen des Arbeitskräftemangels kommt es vermehrt dazu, dass der Arbeitgeber von „normaler“ Arbeit umstellt auf Schichtarbeit. Insoweit ist zu erörtern, ob dies durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
Weiterlesen
-
Was macht man als Arbeitnehmer also als erstes, wenn man spürt, dass man nicht arbeiten kann? Man informiert seinen Arbeitgeber und zwar vor oder spätestens zum Dienstbeginn. Das ist etwas anderes als die Krankschreibung vom Arzt, nämlich nur die einfache Mitteilung, dass man krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann.Spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Weiterlesen
-
Das Direktionsrecht (Arbeitsort, Arbeitszeit oder Inhalt der Tätigkeit) aus § 106 Gewerbeordnung ermöglicht dem Arbeitgeber nach wie vor, die im Arbeitsvertrag rahmenmäßig umschriebenen Leistungspflichten der Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses einseitig durch Weisungen zu konkretisieren.
Weiterlesen
-
Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber nicht untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen.
Weiterlesen
-
Anspruch auf ein Firmenfahrzeug im Krankheitsfalle, während Mutterschutz oder Elternzeit?
Weiterlesen
-
Freiwilligkeitsvorbehalt: Sind Sie sicher, dass Ihr Urlaubsgeld sicher ist?
Weiterlesen
-
Aufhebung eines Wettbewerbsverbots durch allgemeine Ausgleichsklauseln.
Weiterlesen
-
Wegen der Geburt eines zweiten Kindes vorzeitig beendete Elternzeit kann später nachgeholt werden.
Weiterlesen
-
Die hartnäckige Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Weiterlesen
-
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht soll die Benachteiligung und Diskriminierung von Arbeitnehmern verhindern.
Weiterlesen
-
Einsatz von Praktikanten – auch über mehrere Jahre?!
Weiterlesen
-
Ist der Arbeitsplatz öffentlich zugänglich wie in einer Bäckerei oder in einem Supermarkt findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung.
Weiterlesen
-
-
Die Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen und das Mobben selber zu unterlassen, ergibt sich aus seiner Fürsorgepflicht.
Weiterlesen
-
Prozesskostenhilfe muss auch für Mehrvergleich bezahlt werden - ein Callcenter-Mitarbeiter gewinnt gegen die Hamburger Arbeitsgerichte.
Weiterlesen
-
Wirksam ist eine Abmahnung nur dann, wenn aus ihr eindeutig die sogenannte Rügefunktion erkennbar ist.
Weiterlesen
-
Mobbing und Bossing durch Kollegen beziehungsweise Vorgesetzte: Die Opfer können sich erfolgreich wehren.
Weiterlesen
-
Das System des BAT: Altersdiskriminierung durch höhere Vergütung bei höherem Lebensalter.
Weiterlesen
-
Schnell in Rente - trotz weniger Geld. Immer mehr Arbeitnehmer gehen in Frührente.
Weiterlesen
-
Das Arbeiten am Arbeitsplatz unterliegt den Ergonomie-Richtlinien der EU.
Weiterlesen
-
-
Verspätet am Arbeitsplatz durch Bahnstreik - das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer.
Weiterlesen
-
Nach Langzeiterkrankung zurück in den Job? Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erleichtert die ersten Schritte.
Weiterlesen
-
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz.
Weiterlesen
-
-
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber meinen, eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers verbieten zu dürfen oder von ihrer Erlaubnis abhängig zu machen.
Weiterlesen
-
Inhalt und Umfang des Weisungsrechts - der Arbeitsvertrag bestimmt, welche Arbeitsleistung der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann.
Weiterlesen
-
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.
Weiterlesen
-
Der so genannte Bereitschaftsdienst ist ein in der Öffentlichkeit immer wieder und viel diskutierter Begriff.
Weiterlesen
-
Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland ist für viele Unternehmen aufgrund der fortschreitenden Globalisierung alltäglich geworden.
Weiterlesen
-
Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland.
Weiterlesen
-
Der neue § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Datenschutz im Arbeitsrecht: Viel Lärm um nichts?
Weiterlesen
-
Das Abwerben von hoch qualifizierten Mitarbeitern durch Headhunter findet auch in wirtschaftlich schweren Zeiten statt.
Weiterlesen
-
Anspruch des Mobbingopfers auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber.
Weiterlesen