Ihr Arbeitgeber hat gekündigt – was können und sollten Sie jetzt tun?
Kündigung und Kündigungsschutzklage - Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist in den meisten Fällen erst einmal geschockt. In einigen Fällen hat man zwar damit gerechnet, aber wenn man die Kündigung dann tatsächlich in den Händen hält, ist man doch zumindest überrascht.
Nach dem Erhalt einer Kündigung befindet man sich daher meist in einer Ausnahmesituation. Nicht selten hängt vom Erhalt des Arbeitsverhältnisses der Unterhalt für die Familie ab. Die finanziellen Verpflichtungen können dann oft nicht mehr - oder nur mit erheblichen Einschränkungen - erfüllt werden.
Umso wichtiger ist es in dieser Situation schnell Gewissheit zu erlangen. Es gilt viele Fragen zu klären. Allen voran natürlich:
- Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
- Ist die Kündigungsfrist eingehalten?
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
- Wie hoch ist eine mögliche Abfindung?
- Habe ich überhaupt Kündigungsschutz?
- Habe ich evtl. sogar besonderen Kündigungsschutz?
- Was muss ich beachten, wenn ich gegen die Kündigung vorgehen will?
Und natürlich nicht zuletzt:
- Was kostet mich das Ganze?
Es gibt verschiedene Kündigungen: Außerordentliche fristlose Kündigungen, Änderungskündigungen, Verdachtskündigungen, um nur einige zu nennen. Fast allen Kündigungen ist gemein, dass sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt angegriffen werden müssen. Nach Ablauf der Frist bleibt nur noch der Weg über eine sog. nachträgliche Zulassung, welche jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist.
Eine Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz immer nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen oder Gründe, welche im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen. Ob solche Kündigungsgründe gegeben sind, wird dann meist im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreites, mit der sog. Kündigungsschutzklage gerichtlich geklärt.
Nicht selten gelingt es jedoch auch den gesamten Streit um die Kündigung bereits vorgerichtlich beizulegen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass rechtzeitig gehandelt wird.
Und was können wir für Sie tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung mit einiger Sicherheit erwarten, zögern sie nicht uns anzurufen. In einem kostenfreien Erstgespräch (telefonisch oder per Videochat) geben wir Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen und besprechen Ihre weiteren Möglichkeiten.
Mit unserer Erfahrung führen wir Sie sicher und zielorientiert durch den Kündigungsschutzprozess. Wir beraten und vertreten bundesweit.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Henke (Rechtsanwalt)
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