Das deutsche Aktienrecht respektive das Aktiengesetz gibt die einzuhaltenden Richtlinien vor, die im Hinblick auf das Konstrukt der Aktiengesellschaft (AG) sowie auf den gesetzeskonformen Umgang mit den von einem Unternehmen ausgegebenen Aktienanteilen zu beachten sind. Aktien sind dabei grundsätzlich Wertpapiere, die eine Aktiengesellschaft bzw. ein Unternehmen sowohl bei seiner expliziten Gründung oder aber auch als Erweiterung (hier: Kapitalerhöhung) ausstellen kann. Dafür zahlt der jeweilige Käufer eine bestimmte Summe (monetärer Gegenwert der Aktie) für das jeweilige Wertpapier bzw. Aktie; die Aktien ausgebenden Unternehmen gelangen durch dieses Ausstellen und den letztendlichen Verkauf der Aktien schnell und vergleichsweise einfach zu Investitionskapital. Dabei verbrieft die Aktie quasi das Eigentum an einem bestimmten Anteil am jeweiligen Grundkapital. Anders ausgedrückt ist der jeweilige Aktieninhaber indirekt am Unternehmen respektive am Unternehmensgewinn beteiligt. Fährt das Unternehmen diesbezüglich entsprechenden Gewinn ein, bekommt die Aktionäre dann eine Dividende ausgezahlt.
Die Aktie eines bestimmten Unternehmens kann dabei als Eigentumsdokument bezeichnet werden. Ausgehend von diesem Umstand besteht für ein Unternehmen zudem die Möglichkeit, im Hinblick auf eine bereits eingetretene oder auch prognostizierte respektive erwartete Produktivitätssteigerung des jeweiligen Unternehmens und der daraus resultierenden ebenfalls zu erwarteten Dividendenausschüttung, Aktien zu einem teilweise weitaus höheren Preis - im Vergleich zum eigentlichen Kurs bzw. zum Nennwert - an Dritte zu veräußern. Fakt ist diesbezüglich, dass Wertpapiergeschäfte gute Optionen eröffnen, entsprechende Gewinne einzufahren; in der Praxis ist es diesbezüglich möglich, ungemein hohe Spekulationsgewinne zu generieren. Der so bezeichnete spekulative Aktienhandel wird dabei grundsätzlich an der Börse realisiert, wobei hier sowohl der augenblickliche Börsenwert sämtlicher an der Börse notierter Unternehmen als auch der entsprechende Tageskurs der Aktien angezeigt wird. Somit bietet der Aktienhandel einerseits den Unternehmen die Möglichkeit, sich frisches Kapital zu beschaffen; andererseits erhalten auch Aktionäre die Option, spekulativ tätig zu werden und im besten Fall hohe Gewinne zu realisieren.
Die entsprechende Rechte und Pflichten der an der Börse notierten Unternehmen sowie der Aktionäre sind im Rahmen des Aktienrechts im Aktiengesetz fest geschrieben; zudem ergeben sich direkt aus den Satzungen der Aktiengesellschaften diesbezügliche Richtlinien und Regelungen. Gerade in Bezug auf Aktien gibt es dabei etliche Vorgaben zu berücksichtigen, wobei das Recht der Aktionäre auf Gewinnbeteiligung sowie auf das Teilnahmerecht an der jeweiligen Hauptversammlung und das damit einhergehende Stimmrecht entscheidende Rechte in Bezug auf Aktien darstellen. Dies sind allerdings bei weitem nicht die einzigen Rechte im Zusammenhang mit den Aktien; gerade Aktionäre sehen sich hier einer ganzen Palette von Rechten, aber auch Pflichten gegenüber. Da es im Grunde genommen immer auch um das eigene Geld geht, ist es in Hinblick auf die Geschäfte bzw. den Handel mit Aktien grundsätzlich empfehlenswert, einen entsprechend kompetenten Anwalt mit der Wahrung der eigenen Interessen zu beauftragen. Das Unternehmen AdvoGarant vermittelt diesbezüglich in ganz Deutschland professionell arbeitende Rechtsanwälte, die sich als Spezialisten rund um den Handel mit Aktien bzw. rund um das Aktienrecht verstehen. Alleine bei etwaig angekündigten Dividendenzahlungen kommt es oftmals zu Misstönen. Diese Dividendenzahlungen fallen dabei in der Regel um so höher aus, je mehr Aktienanteile der jeweilige Aktionär besitzt. Zudem kommt es immer darauf an, welche Aktienform der Aktionär in seinem Portfolio hat. Besitzt er zum Beispiel Stammaktien, erhält er in der Regel eine niedrigere Dividende, als wenn er Besitzer von so bezeichneten Vorzugsaktien ist.
Das Aktienrecht sieht diesbezüglich aber auch vor, dass Besitzer von Vorzugsaktien - quasi als Ausgleich in Bezug auf die höhere Dividende - auf ihr Stimmrecht bei den unternehmensspezifischen Hauptversammlung verzichten. Aktionäre, die demgegenüber Stammaktien im Bestand haben, können ihr Stimmrecht jederzeit im Rahmen ihrer Einladung zur Hauptversammlung ausüben. Schon an dieser Ausführung ist zu erkennen, wie komplex das Thema Aktien bzw. Aktienrecht in Deutschland ist. Wer diesbezüglich als Aktionär oder aber auch als Unternehmer über einen themenspezifischen Fachanwalt verfügt, ist im jeden Fall auf der sicheren Seite. Interessierte können sich diesbezüglich an AdvoGarant wenden, die entsprechende Ansprechpartner vermitteln.
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