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Rechtsanwälte - Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht begründet sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), also dem "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung". Dieses Gesetz ist bereits 1935 in Kraft getreten  und ist im Jahre 2005 reformiert worden.

Ziel des EnWG nebst „Nebengesetzen“ ist eine verbraucherfreundliche, sichere und umweltverträgliche Versorgung der Verbraucher mit Energien, die vornehmlich aus erneuerbaren Quellen stammen sollen.

Energielieferung an Letztverbraucher

  • Grundversorgungspflicht (§ 36 EnWG)
  • Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen ( §39 EnWG):
  • Grundversorgungsverordnung (GVV).
  • Niederspannungs- und - Niederdruckanschlussverordnungen (NAV/NDAV)

Darüber hinaus bezweckt  es die Umsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft. Dieses Energierecht stellt sich  als Zusammenfassung sämtlicher Rechtsnormen dar, welche die Energiewirtschaft regeln.

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