Das Energiewirtschaftsrecht begründet sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), also dem "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung". Dieses Gesetz ist bereits 1935 in Kraft getreten und ist im Jahre 2005 reformiert worden.
Ziel des EnWG nebst „Nebengesetzen“ ist eine verbraucherfreundliche, sichere und umweltverträgliche Versorgung der Verbraucher mit Energien, die vornehmlich aus erneuerbaren Quellen stammen sollen.
Darüber hinaus bezweckt es die Umsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft. Dieses Energierecht stellt sich als Zusammenfassung sämtlicher Rechtsnormen dar, welche die Energiewirtschaft regeln.
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