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Rechtsanwälte - Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts, weil Beamte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und eingesetzt werden, wenn es um Aufgaben zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens geht, die nicht durch privat Beschäftigte erledigt werden können. Abhängig davon, auf welcher Ebene sie eingesetzt werden, wird zwischen Landes- und Bundesbeamten unterschieden.

Ernennungskriterien

Anders als das Arbeitsrecht, bei dem die Ausgestaltung der Arbeitsvereinbarungen überwiegend frei von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestaltet werden können, ist das beamtenrechtliche Dienstverhältnis gesetzlich geregelt.

Die gesetzlichen Grundlagen des Beamtenrechts sind in Artikel 33 des Grundgesetzes verankert sowie im Bundesbeamtengesetz (BBG), im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtenVG) und in zahlreichen landesrechtlichen Gesetzen definiert. An eine Beschäftigung als Beamter sind grundsätzliche Kriterien geknüpft. Den Beamtenstatus können nur deutsche Staatsbürger oder Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates erlangen.

Sie müssen über die erforderlichen, fachlichen Qualifikationen und die für das Amt erforderliche Vorbildung verfügen sowie darüber hinaus gewährleisten, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Beamten-Laufbahnen

Das Beamtenverhältnis wird durch die Ernennung begründet. Sie ist ein Verwaltungsakt („Realakt“) und setzt neben der Einwilligung des zu Ernennenden die Aushändigung einer Ernennungsurkunde voraus. Auch für die Umwandlung eines bestehenden Beamtenverhältnisses oder die Übertragung eines neuen Amtes ist die Ernennung erforderlich.

Die Vorbildung bestimmt darüber, in welchen Laufbahnen das Beamtentum unterteilt ist. Dabei wird unterschieden zwischen dem einfachen, dem mittleren, dem gehobenen und schließlich dem höheren Dienst. Nach dem Einstieg kann der Beamte in seiner Laufbahn durch Beförderung in einen höheren Dienstgrad aufsteigen, wenn er die dafür nötige Qualifikation aufweist. Gelingt das, wird ihm durch Ernennung ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt und einer anderen Amtsbezeichnung verliehen.

Zankapfel Beförderung

Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten betreffen Ernennung und Beförderung, Disziplinarverfahren, Beurteilung, Entlassung und die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Häufiger Zankapfel sind die Ernennungen oder Beförderungen.

Zu Konflikten kommt es in diesem Zusammenhang regelmäßig, weil der Grundsatz der Bestenauslese verletzt zu sein scheint. Denn in vielen Behörden spielt bei Ernennungen und Beförderungen die Parteizugehörigkeit eine entscheidende Rolle. Weiterhin setzen Beförderungslisten die erwünschte Bestenauslese außer Kraft.

Rückzug auf Kernbereiche?

In aktuellen, politischen Diskussionen wird erwogen, nur noch Kernbereiche des Öffentlichen Dienstes von Beamten versehen zu lassen. Dazu gehören die Polizei, die Finanz- und Ministerialverwaltung sowie die Rechtspflege. Andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel die Lehrer, könnten künftig von der Beamtung ausgeschlossen werden.

Ebenso wird angeregt, das Dienstrecht für Beamte künftig stärker nach dem Leistungsprinzip auszurichten. Dazu könnte es neben dem Beamtenrecht künftig ein entsprechendes Laufbahngesetz geben, das unter anderem einen Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst erleichtern würde.

Rechtsanwälte für Beamtenrecht in ...

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