Dies ist ein Angebot von AdvoGarant.de®. Für den Inhalt und für ggf. angebotene Produkte ist AdvoGarant verantwortlich.




Telefonische Beratersuche unter:

0800 909 809 8

Näheres siehe Datenschutzerklärung

Rechtsanwälte - Apothekenrecht

Grundsätzlich sollen Apotheken die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland sicherstellen. Entscheidend für den Geschäftsbetrieb einer Apotheke sind dabei vor allem drei Gesetze. Zum einen ist im Rahmen des Apothekenrechts das Apothekengesetz (ApoG) von entscheidender Bedeutung. Zum anderen müssen die jeweiligen Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz beachtet werden und außerdem sind auch im Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz entsprechende Passagen zu finden, die sich explizit mit dem Apothekenrecht auseinandersetzen.

Das Apothekenrecht als gleichsam transparentes und komplexes Rechtsgebiet

Gerade das Apothekengesetz ersetzt dabei eine große Anzahl von landesrechtlichen Vorgaben und Vorschriften, die teilweise schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts Gültigkeit besaßen. Eine der diesbezüglich bekanntesten und wichtigsten Vorschriften ist die badische Apotheken- und Apothekerordnung, die bereits am 28. Juli 1806 eingeführt wurde. Innerhalb des heute aktuellen Apothekengesetzes ist aber nicht nur der rechtliche bzw. vom Gesetzgeber vorgegebene Auftrag formuliert. Es werden auch explizit die Faktoren benannt, die unabdingbar erfüllt sein müssen, damit eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke erstellt werden kann. Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Apotheke ist dabei prinzipiell, dass der jeweilige Antragssteller auch die Approbation als Apotheker besitzt.

Im Apothekenrecht regelt das Apothekengesetz den Betrieb einer Apotheke

Zudem werden im Apothekengesetz die Grundlagen für Mehrbesitz geregelt, der in Deutschland nur in limitierter Form zulässig ist. So ist es einem Apotheker untersagt, neben der persönlich zu leitenden Hauptapotheke mehr als drei weitere Filialapotheken zu betreiben. Laut Apothekenrecht bzw. Apothekengesetz darf eine Apotheke zwar mehrere Besitzer haben, muss aber entweder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder aber als offene Handelsgesellschaft (OHG) firmieren. Allerdings muss jeder Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke besitzen. Mit dieser Maßnahme des Fremdbesitzverbots wird vom deutschen Gesetzgeber sichergestellt, dass jede Apotheke in Deutschland von einem persönlich haftenden Apotheker geführt wird. Außerdem lassen sich im Apothekengesetz die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Verwaltung und Verpachtung von Apotheken sowie für die Heimversorgung mit Arzneimitteln und für den Versandhandel von Arzneimitteln finden. Da ein Apotheker gleichzeitig auch ein Heilberufler ist, muss er bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Apotheker stets das Allgemeinwohl im Auge behalten. Dies bedeutet, dass nach dem Apothekenrecht das Betreiben einer Apotheke nicht ausschließlich nach rein kaufmännischen Aspekten erfolgen darf.

Ausnahmeregelungen für die Bundespolizei sind in der Apothekenbetriebsordnung zu finden

Des Weiteren sind sämtliche Grundlagen, die für den Betrieb von Bundeswehrapotheken oder Krankenhausapotheken, Notapotheken, Zweigapotheken sowie bei einem etwaigen Notstand in der Arzneimittelversorgung rechtliche Bedeutung haben, im Apothekengesetz detailliert definiert. Detailregelungen zum genauen Betrieb von Apotheken sind ebenfalls im Apothekengesetz reglementiert; allerdings wird jeder einzelne Punkt zudem separat innerhalb der Apothekenbetriebsordnung behandelt; auch die Ausnahmeregelungen für die Bundespolizei lassen sich in der Apothekenbetriebsordnung finden. Straf-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussbestimmungen sind demgegenüber wiederum Bestandteil des Apothekengesetzes. Die Vorschriften zum Verkehr mit den Arzneimitteln an sich sind dagegen im deutschen Arzneimittelgesetz integriert. Dabei ist der Verkehr von Arzneimitteln immer im Interesse einer sicheren sowie ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zu betrachten. Durch dieses Gesetz wird zum Beispiel die Abgabe von Arzneimitteln oder auch die Haftung für Arzneimittelschäden rechtlich geregelt.

Mit einem Fachanwalt für das Apothekenrecht sind Sie bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite

Das Apothekenrecht basiert zwar vornehmlich auf nur drei Gesetzen, trotzdem aber ist das Thema komplex und die rechtliche Zuordnung fällt juristisch Unbedarften oftmals schwer. Insbesondere bei Fragen rund um die Haftung für Arzneimittelschäden oder auch die expliziten Anforderungen an den Betreiber einer Apotheke lassen teilweise Raum für Interpretationen. Daher ist bei Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf das Apothekenrecht das Hinzuziehen eines versierten Rechtsanwalts schlichtweg unerlässlich. Fachspezifische Anwälte, die in dem Segment Apothekenrecht beheimatet sind, können Sie auf der Website von AdvoGarant finden.

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche