Engagement, Erfahrung und fachliche Kompetenz bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Gunter Knierim an und berät Sie sachkundig und kompetent rund um das Thema Immobilie.
Herr Rechtsanwalt Gunter Knierim gründete seine Kanzlei im Jahr 1990 und ist unter anderem auch als Hausanwalt des Grundeigentümervereins Potsdam und Umgebung e.V. tätig.
Herr Rechtsanwalt Knierim ist sehr kompetent rund um das Thema Immobilie. In den 90er Jahren konzentrierte er sich überwiegend auf den Bereich Rücküberführung. Darüber hinaus unterstützte er seine Mandanten auf dem Gebiet des Übergangsrechts, beispielsweise in der Phase der Mietanpassungen. Er führte außerdem Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Haus- und Grundeigentümerverein Potsdam und Umgebung e.V. zusammen, den er immer noch leitet.
Zurzeit gehören zu den Mandanten von Rechtsanwalt Gunter Knierim Vermieter, private Grundeigentümer und Wohnungseigentümergesellschaften. Es ist sehr wichtig für ihn seine Mandanten individuell und sorgfältig zu beraten und zielorientiert zu vertreten, um maßgeschneiderte Lösungen für jeden einzelnen Fall zu finden.
Privates Baurecht
Im Rahmen des privaten Baurechts berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Knierim Auftraggeber sowie Auftragnehmer bezüglich eines Bauvorhabens angefangen bei einem Familienhaus bis hin zu einem Industrieprojekt. Dabei erstrecken sich seine Leistungen auf jede Bauphase. Selbstverständlich setzt er sich auf Ihren Auftrag hin mit der Gestaltung von sämtlichen Verträgen, etwa Bau-, Bauträger-, Einheits- und Pauschalpreisverträge auseinander und berät Sie zu Themen wie Preisanpassungen, Nachträgen, Bauverzögerungen oder Verletzung von Mitwirkungspflichten.
Mietrecht & Pachtrecht
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft beiden Parteien, gleich ob Mieter oder Vermieter, damit sie über Ihre Rechte Bescheid wissen und sie auch durchsetzen können und um Fehler zu vermeiden. Herr Rechtsanwalt Knierim unterstützt Sie gerne vor (Gestaltung von Verträgen), während (Mieterhöhung, -minderung; Betriebs-, Nebenkosten) und bei Beendigung (Kündigung, Schönheitsreparaturen) eines Mietverhältnisses. Entsprechende Beratung bietet er Ihnen auch für Pachtverträge an.
Wohnungseigentumsrecht
Durch eine qualifizierte Rechtsberatung vor dem Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie viele Risiken vermeiden, die sich aus Nutzungsverhältnissen ergeben. Herr Rechtsanwalt Gunter Knierim berät Sie gerne zu all den Themen, die Sie interessieren. Seine anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts umfasst zudem die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen. Er berät Sie gerne zu Themen wie Nutzung von Immobilien, Immobilienverwertung und Forderungsabtretung.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Bertha-von-Suttner-Str. 10, Potsdam. Um sie zu erreichen, nehmen Sie den Bus 604, 609 oder 638 und steigen am Rathaus aus. Von dort aus benötigen Sie nur noch 5 Minuten zu Fuß bis zur Kanzlei.
Parkplätze sind vor der Kanzlei vorhanden.
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Rechtsanwalt Knierim
Bertha-von-Suttner-Str. 10
14469 Potsdam
Telefon: 0331 - 292817
Telefax: 0331 - 2803663
Mail: knierim@email.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Gunter Knierim
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Gunter Knierim lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Gunter Knierim ist:
Brandenburgische Rechtsanwaltskammer
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381/2533-0
Telefax: 03381/2533-23
E-Mail: info@rak-brb.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/