Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen ist auch dann möglich, wenn der Verkäufer mit seinem Know-how die Tätigkeit beim Erwerber im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit fortführt.
Hinweis: Nach Ansicht des FG Münster ist die Übernahme als Arbeitnehmer ohne Bedeutung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: XI R 3/21.
Quelle:
Finanzgericht Münster | Urteil vom 01.12.2020 | Aktenzeichen: 15 K 1494/18 U
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