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KFZ-Steuer

Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen

1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird.

2. Eine Abstempelung von Kennzeichen war – bei Zulassung im Juli 2008 – für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 14.06.2018 Aktenzeichen: III R 26/16


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