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Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen

Zur Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten

Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung i.S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. A Satz 1 UStG unterliegen.

Quelle:

Bundesfinanzhof Art des Dokuments: Urteil Datum: 25.04.2018 Aktenzeichen: XI R 16/16


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