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Rentenbesteuerung

Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Renten wird nicht durch das DBA-Kanada 2001 ausgeschlossen.

Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. C DBA-Kanada 2001 vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada 2001 vorbehaltene Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands unberührt; das zu Art. 18 DBA-Kanada 2001 ergangene Protokoll steht dem nicht entgegen.

Bundesfinanzhof, Urteil v. 20.12.2017 Aktenzeichen: I R 9/16

EStG § 1 Abs. 4, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 49 Abs. 1 Nr. 7 DBA-Kanada 2001 Art. 18 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3 Buchst. C


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